04.09.2018Abgasskandal

VW Skandal - Landgericht Berlin verurteilt VW und Händler zu Schadensersatz

Erstmals (soweit ersichtlich) hat das Hauptstadtgericht, das Landgericht Berlin, 9 O 103/17 im VW Abgasskandal ein Urteil zu Gunsten eines Geschädigten erlassen. Das Landgericht Berlin hat sowohl einen Händler als auch die Volkswagen AG dazu verurteilt, einem Geschädigten den Minderwert von 10 % auszugleichen. Daneben wurde die Volkswagen AG dazu verurteilt, mögliche weitere Schäden auszugleichen.

Der Kläger erwarb von einem Händler einen VW Golf GTD zum Preis von 15.780,65 €. Als er feststellte, dass ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die zunächst außergerichtlich die Ansprüche geltend machten. Als diese Ansprüche außergerichtlich zurückgewiesen wurde, erhob der Kläger vor dem Landgericht Berlin Klage gegen den Händler und die Volkswagen AG. Er verlangte von dem Händler und der Volkswagen AG einen Minderungsbetrag, weil er der Ansicht war, dass das Fahrzeug aufgrund der Manipulation wertgemindert ist. Von der Volkswagen AG verlangte er zusätzlich, dass diese ihm weitere Schäden ersetzt, die durch die Manipulation entstanden sind.

Das Landgericht Berlin sprach dem Kläger nunmehr 10 % des Kaufpreises zu,also € 1.578,07, weil es davon überzeugt ist, dass aufgrund der Manipulation das Fahrzeug wertgemindert ist.

Gegenüber dem Händler wurde die Verurteilung damit begründet, dass das Fahrzeug mangelbehaftet ist. Der Kläger durfte erwarten, dass sein Fahrzeug nicht mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist. Eine Frist zur Nacherfüllung musste nicht gesetzt werden, weil das Landgericht Berlin davon ausgeht, dass der Minderwert auch nach dem Aufspielen des Updates bestehen bleibt. Das Fahrzeug sei nach Ansicht des Landgerichts Berlin mit einem Makel behaftet, der durch keine Form der Nachbesserung beseitigt werden kann. Das Landgericht setzt den tatsächlichen Wert des mangelbehafteten Fahrzeugs mit 10 % geringer an, als wenn es mangelfrei wäre. Das Gericht führt aus: „Es steht für das Gericht außer Zweifel, dass eine erhebliche Verunsicherung des Marktes besteht, was zwangsläufig negative Auswirkungen auf den Wert betroffener Dieselfahrzeuge hat. (...) Es besteht keine Möglichkeit, den Makel "Abgasskandal" zu beseitigen, so dass sich der Minderungsbetrag weder nach der Proportionalmethode mithilfe der Reparaturkosten noch über eine Mehrbelastung des Käufers bestimmen lässt."

Gegenüber der Volkswagen AG wurde der Schadensersatzanspruch damit begründet, dass der Kläger durch die Mitarbeiter der Volkswagen AG vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Die daraus zu entnehmende Gesinnung, aus Unfähigkeit oder Gewinnstreben massenhaft die Käufer der so produzierten Autos bei ihrer Kaufentscheidung zu täuschen, die Mitbewerber zu benachteiligen und die Umwelt so zu schädigen, dass Gesundheitsgefahren drohen, weil die Schadstoffwerte erhöht werden, lässt das Verhalten insgesamt als sittenwidrig erscheinen. Der Volkswagen AG ist das Verhalten ihrer Mitarbeiter zuzurechnen. Es kann dahinstehen, ob der Vorstand der Volkswagen AG die Manipulation veranlasst hat oder von der Manipulation wusste. In jedem Fall muss sich die Volkswagen AG das Verhalten ihrer Mitarbeiter zurechnen lassen. Der betreffende Mitarbeiter der Volkswagen AG hat auch vorsätzlich gehandelt.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Soweit uns bekannt ist, ist dies das erste Urteil des Landgerichts Berlin, welches von einer Minderung ausgeht. Nunmehr hat auch das Landgericht Berlin einem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch zugesprochen. Richtigerweise sieht es in der Manipulation einen Makel der Fahrzeuge, der nicht durch das Softwareupdate behoben werden kann. Deshalb hat das Gericht auch einen Minderwert von 10 % zugesprochen."

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