05.09.2018Abgasskandal

VW-Skandal - Landgericht Augsburg verurteilt Händler zur Neulieferung eines VW Tiguan ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung

Das Landgericht Augsburg, 102 O 986/17 verurteilte mit Urteil vom 17.01.2018 einen Händler aufgrund des Abgasskandals zur Nachlieferung eines neuen VW Tiguan gegen Rückgabe des manipulierten VW Tiguan, ohne dass der Geschädigte dafür eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss.

Das Landgericht sieht in der Manipulation des Fahrzeugs einen Mangel, wodurch der Kläger berechtigt ist, die Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs zu verlangen. VW kann die Nachlieferung nicht dadurch vermeiden, dass eine Nachbesserung durch aufspielen eines Updates angeboten wird. Außerdem unterscheiden sich das alte und das neue Modell nur geringfügig, sodass eine Nachlieferung gerechtfertigt ist.

Es handelt sich damit um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

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