05.09.2018 Abgasskandal

VW Skandal - Landgericht Augsburg stellt in 2 Urteilen erneut die Nichtigkeit der Kaufverträge fest, Ansprüche gegen Händler nicht verjährt!

Nachdem die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erst am 04.06.2018 über ein spektakuläres Urteil des Landgerichts Augsburg berichtete, sind am 07.05.2018 und 17.05.2018 zwei weitere Urteile des Landgerichts Augsburg, 82 O 435/17 und 82 O 1099/17 ergangen. Ein Händler wurde jeweils dazu verurteilt, den Kaufvertrag mit einem Geschädigten rückabzuwickeln. Außerdem wurde die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt. Kaufverträge über manipulierte Fahrzeuge sind wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstreitet zwei weitere wegweisende Urteile.

Falls diese Urteile Schule machen, sind alle Kaufverträge, die über ein manipuliertes Fahrzeug geschlossen wurden, nichtig. Dies bedeutet für alle Geschädigten, dass sie ihren Kaufvertrag rückabwickeln können. Ansprüche gegenüber Händlern sind damit bis heute noch nicht verjährt entgegen der bisherigen Annahme. Vielmehr können diese Ansprüche noch bis Ende 2018 möglicherweise sogar bis Ende 2019 geltend gemacht werden.

Es handelt sich damit um weitere Urteile, welche die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

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