05.09.2018Abgasskandal

VW-Skandal- Landgericht Arnsberg verurteilt VW erneut zu Schadensersatz

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 16.01.2018, I-2 O 301/17 die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt.

Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, entschloss sich der Kläger gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Dieser Klage gab das Landgericht nunmehr teilweise statt. Die Volkswagen AG hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil sie keine Tatsachen offengelegt hat, wer für die Manipulation verantwortlich ist.

Deshalb schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz.

Es handelt sich damit um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

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