
VW Skandal - Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG Hamburg) verurteilt Händler zur Neulieferung eines VW Tiguan; keine Nutzungsentschädigung geschuldet
Es ist ein weiterer Paukenschlag im VW Skandal und ein Rückschlag für VW: nachdem VW vom Oberlandesgericht Karlsruhe am 18.07.2019 zu Schadensersatz verurteilt wurde, hat nunmehr auch das Hanseatische Oberlandesgericht, 4 U 97/17 mit Urteil vom 15.07.2019 einen Händler dazu verurteilt, einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen Geschädigten einen neuen, mangelfreien VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern. Im Gegenzug muss der Geschädigte das manipulierte Fahrzeug zurückgeben. Er muss dafür jedoch keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Der Geschädigte ist sein Fahrzeug also über Jahre kostenlos gefahren.
Der Kläger erwarb im Jahre 2014 einen VW Tiguan. Als er feststellte, dass ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Diese machten für den Kläger Ansprüche auf Nachlieferung bei dem Händler geltend. Der Händler lehnte dies ab mit der Begründung, das neue Modell entspreche nicht mehr dem alten Modell. Außerdem könne der Mangel durch ein einfaches Software Update kostengünstig behoben werden. Der Kläger erhob vor dem Landgericht Hamburg Klage und verlor in der 1. Instanz. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG Hamburg) ein. In der Berufung hat er das Verfahren jetzt gewonnen. Das Gericht verurteilte den Händler zur Neulieferung eines VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion. Der Kläger muss sein Fahrzeug, welches durch VW manipuliert ist, zurückgeben. Er war mit dem Fahrzeug bereits ca. 60.000 km in den letzten 5 Jahren gefahren. Er muss jedoch keine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlen und es damit 5 Jahre kostenlos gefahren.
Das Oberlandesgericht Hamburg begründet seine Entscheidung damit, dass das alte Modell dem neuen im Wesentlichen entspreche. Das Oberlandesgericht verweist auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, VIII ZR 225/17 aus Januar 2019. Dort hatte der Bundesgerichtshof in einem Verfahren darauf hingewiesen, dass eine Nachlieferung eines neuen Modells nicht unmöglich ist und manipulierte Fahrzeuge mangelhaft sind. Damit folgt das Oberlandesgericht den Hinweisen des Bundesgerichtshofs. Außerdem sei ein Software Update dem Geschädigten nicht zumutbar und darauf muss er sich nicht einlassen. Vielmehr kann er einen Neuwagen verlangen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es ist nach dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein weiteres Gericht, welches den VW Geschädigten ein Neufahrzeug zuspricht. Das Oberlandesgericht Hamburg hat der Ansicht von VW, dass Geschädigten keine Ansprüche zustehen, eine klare Absage erteilt. Die Geschädigten haben sehr gute Aussichten, Schadensersatz zu erhalten.“