Egal ob ein neues Fahrzeug gegen den Tausch des manipulierten VW, Rückzahlung des Kaufpreises oder Minderungbetrag von mehreren tausend Euro, die Gerichte schlagen sich immer mehr auf Seiten der Geschädigten. In den letzten Wochen haben die Gerichte reihenweise im VW Skandal Geschädigten Recht gegeben. So sind diverse Urteile zur Neulieferung von Fahrzeugen, zum Rücktritt und zur Minderung ergangen. Sogar das erste Oberlandesgericht (München) schlägt sich auf die Seite der Geschädigten!
In den letzten Monaten sind zahlreiche Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG im VW Abgasskandal ergangen. Die Rechtsprechung in Deutschland stellt sich zunehmend auf die Seite der Geschädigten des VW Abgasskandals. So sind in der Woche zwischen dem 21.03. und 24.03.2017 durch das Landgericht Offenburg und das Landgericht Arnsberg alleine 6 Urteile gegen Händler und ein Auflagenbeschluss gegen die Volkswagen AG ergangen. Damit kommt der VW-Konzern weiter in Bedrängnis. 3 Urteile und der Auflagenbeschluss wurden von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten, die mehr als 35.000 Geschädigte im VW Abgasskandal vertritt und berät und bundesweit zahlreiche Klagen eingereicht hat. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat außerdem am 22.03.2017 erstmals ein Urteil gegen VW und einen VW Händler erstritten. Das Landgericht Karlsruhe, 4 O 118/16 verurteilte VW und einen VW Händler gleichzeitig zur Rücknahme eines Fahrzeugs. Das Landgericht Kleve hat erstmals über europarechtliche Ansprüche entschieden.
Erstmals hat im VW Abgasskandal in der Hauptsache ein Oberlandesgericht entschieden. Es handelt sich zwar nur um eine Kostenentscheidung, jedoch bezieht das Oberlandesgericht München in seinem Beschluss vom 23. März 2017, Az. 3 U 4316/16 klar Stellung zum VW Abgasskandal:
Entscheidung des OLG München zum VW Skandal
Ein Bericht zu dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe findet sich hier:
https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-neues-urteil-gericht-verurteilt-erstmals-gleichzeitig-vw-aus-sittenwidriger
Das Landgericht Aachen, 10 O 146/16 gesteht einem Geschädigten selbst dann den Rücktritt zu, wenn das Update aufgespielt wurde. Es führt in seinem Urteil aus:
"Entgegen der Ansicht der Beklagten ist dem erklärten Rücktritt durch das am 20.09.2016 erfolgte Aufspielen des Softwareupdates auch nicht „der Boden entzogen worden“. Es kann dahinstehen, ob durch das Softwareupdate der ursprüngliche Mangel des streitgegenständlichen Fahrzeugs erfolgreich behoben worden ist. Denn jedenfalls wäre der Kläger nur dann unter dem Gesichtspunkt des treuwidrigen Verhaltens gemäß § 242 BGB an dem Festhalten der durch den wirksam erklärten Rücktritt erlangten Rechtsposition gehindert, wenn die Mängelbeseitigung mit seiner Zustimmung erfolgt wäre (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2008 – VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 23; Urt. v. 19.06.1996 – VIII ZR 252/95, NJW 1996, 2647 [2648]).
Gemessen an diesen Maßstäben liegt … jedoch eine Zustimmung des Klägers zur Durchführung der Mängelbeseitigungsmaßnahme nicht vor. Im Gegenteil: Der Kläger war gerade nicht frei in seiner Entscheidung, das Softwareupdate aufspielen zu lassen. Denn in dem durch den Kläger … vorgelegten Informationsschreiben des VW-Konzerns vom Juli 2016 wurde dem Kläger deutlich gemacht, dass bei Nichtteilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gemäß § 5 FZV erfolgen könne. Um dem Entzug der Betriebserlaubnis zu entgehen und um sein Fahrzeug weiter nutzen zu können, war der Kläger gezwungen, entsprechend der Aufforderung des Herstellers und auch der Beklagten zu agieren. Gleichermaßen hätte das klägerische Fahrzeug bei einer Verweigerung des Updates nicht die Anforderungen der Euro-5-Abgasnorm erfüllt, sodass dem Kläger im Rahmen der nächsten Abgasuntersuchung der Entzug der grünen Plakette gedroht hätte."
In dem Fall des Landgerichts Offenburg wurde ein Händler verurteilt, einen neuen VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern. Der Geschädigte kann seinen alten Tiguan zurückgegeben, jedoch ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. In Arnsberg in NRW kam es sogar zu einer regelrechten Urteilsflut: 5 Urteile an nur einem Tag! Auch das Landgericht Arnsberg hat einen Händler zur Neulieferung eines Fahrzeugs verurteilt. Daneben hat das Landgericht Arnsberg in weiteren Fällen den Rücktritt vom Kaufvertrag anerkannt. Die Geschädigten können ihr Fahrzeug zurückgegeben, erhalten den Kaufpreis zurück und müssen lediglich eine Nutzungsentschädigung bezahlen. Gegen die Volkswagen AG konnte das Verfahren, welches von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt wird, noch nicht abgeschlossen werden, weil die Volkswagen AG vom Gericht zunächst aufgefordert wurde, im Detail vorzutragen, wie es zu der Manipulation kam und wer daran beteiligt war. Bisher ist die Volkswagen AG diese Antwort schuldig geblieben.
Besonders hervorzuheben sind auch Urteile des Landgerichts Hildesheim sowie des Landgerichts Braunschweig. Das Landgericht Hildesheim hat der Volkswagen AG vorgeworfen, betrügerisch und sittenwidrig gehandelt zu haben. Deshalb wurde die Volkswagen AG verpflichtet, das erworbene Fahrzeug zurück zu nehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. In dem Fall des Landgerichts Braunschweig war die Volkswagen AG Verkäuferin des Fahrzeugs. Das Landgericht Braunschweig ist das "Heimatgericht" der Volkswagen AG. Es hat die Volkswagen AG verpflichtet im Rahmen des Rücktritts das Fahrzeug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.
In den letzten Monaten sind durch folgende Gerichte Urteile zu Gunsten der Geschädigten im VW Abgasskandal ergangen:
· Landgericht München I, 23 O 23033/15
· Landgericht München I, 41 O 14374/16
· Amtsgericht Weiden, 13 C 549/16
· Landgericht Hagen, 3 O 66/16
· Landgericht Krefeld, 2 O 72/16
· Landgericht Krefeld, 2 O 83/16
· Landgericht Krefeld, 3 O 63/16
· Landgericht Oldenburg, 16 O 790/16
· Landgericht Braunschweig, 4 O 202/16
· Landgericht Braunschweig, 6 O 58/16 *166*
· Landgericht Frankfurt a.M., 2-23 O 149/16
· Landgericht Lüneburg, 4 O 3/16 (abgeschlossen durch Vergleich vor dem OLG Celle)
· Landgericht Stuttgart, 7 O 68/16 (Nachlieferung)
· Landgericht München II, 12 O 1482/16
· Landgericht Dortmund, 25 O 49/16
· Landgericht Regensburg, 6 O 409/16
· Landgericht Hamburg, 301 O 96/16
· Landgericht Bonn, 15 O 41/16
· Landgericht Essen, 16 O 165/16
· Landgericht Aachen, 10 O 146/16
· Landgericht Waldshut-Tiengen, 2 O 16/16
· Landgericht Regensburg, 7 O 967/16 (Nachlieferung)
· Landgericht Potsdam, 6 O 211/16
· Landgericht Bückeburg, 2 O 39/16
· Amtsgericht Ahlen, 30 C 743/15
· Landgericht Hildesheim, 3 O 139/16
· Landgericht Offenburg, 3 O 77/16 (Nachlieferung)
· Landgericht Stralsund 4 O 396/16 (Nachlieferung)
· Landgericht Arnsberg, 2 O 375/16 (Nachlieferung)
· Landgericht Arnsberg, 2 O 215/16
· Landgericht Arnsberg, 2 O 224/16
· Landgericht Arnsberg, 2 O 254/16
· Landgericht Arnsberg, 2 O 234/16
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der federführend die Verfahren gegen die Volkswagen AG und die Händler führt, teilt mit: „Zwischenzeitlich kommt es teilweise zu Urteilsflut wie am 24.03.2017. Die Rechtsprechung wird immer verbraucherfreundlicher und zeigt dem Volkswagenkonzern, dass es so nicht weitergeht. Die Geschädigten sollten sich, selbst wenn sie das Update bereits haben durchführen lassen, zur Wehr setzen und einen Rechtsanwalt beauftragen."