12.10.2018 Abgasskandal

VW Skandal ADAC Motorwelt berichtet über Musterfeststellungsklage gegen VW - Rechtsanwälte, die die Klage führen, geben Tipps

In dem aktuellen Heft 10/2018 ADAC Motorwelt berichtet der ADAC über die Musterfeststellungsklage gegen VW, die die Verbraucherzentrale Bundesverband am 01.11.2018 für Geschädigte des VW Abgasskandals einreichen wird. Die Verbraucherzentrale Bundesverband wird von dem Kooperationspartner ADAC bei der Klage unterstützt. Geführt wird die Klage von der R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. In dieser Gesellschaft haben sich die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie die Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich zusammengeschlossen, um die Musterfestellungsklage für die Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC zu führen.

In einem aktuellen Heft der Motorwelt berichtet der ADAC über einen Geschädigten des VW-Skandals. Dieser hatte 2013 für seine Familie einen VW Touran erworben, der vom Abgasskandal betroffen ist. Der Geschädigte möchte sich beteiligen, da für ihn die Musterfeststellungsklage kostenlos ist. Der ADAC teilt mit, dass die Verbraucher dringend handeln müssen, voraussichtlich Ende 2018 die Ansprüche verjähren werden. Da der ADAC als Kooperationspartner der Verbraucherzentrale Bundesverband auftritt, steht er hinter der Klage und empfiehlt diese allen Geschädigten, insbesondere solchen, die bisher ein Kostenrisiko aufgrund einer fehlenden Rechtsschutzversicherung gescheut haben.

Es ist den Geschädigten des Abgasskandals zu raten, sich an der Musterfestellungsklage zu beteiligen. Eine Beteiligung ist derzeit noch nicht möglich. Die Klage wird zum 01.11.2018 eingereicht. Dann wird das Oberlandesgericht Braunschweig wohl noch im November 2018 das Klageregister eröffnen. Dort können sich dann alle Geschädigten eintragen. Vorher ist ein Handeln im Rahmen der Musterfeststellungsklage nicht notwendig und möglich. Rechtsschutzversicherten Geschädigten ist weiterhin dringend zu empfehlen, eine Einzelklage zu erheben. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

Den Artikel des ADAC finden Geschädigte weiter unten zum Download.

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