Informationen zur Eintragung in das Klageregister von den klageführenden Anwälten. Am 01.11.2018 führen die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in der Spezialgesellschaft R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Musterfeststellungsklage für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Kooperation mit dem ADAC.
Nachdem dies bekannt gegeben wurde, stellen sich viele Geschädigte die Frage, wie sie sich beteiligen können. Viele Rechtsanwälte und Dienstleister erwecken derzeit den Eindruck im Internet, dass eine Anmeldung über sie möglich und notwendig ist. Dies ist jedoch gerade nicht der Fall. Vielmehr können sich Geschädigte selbst Klageregister anmelden, ein Anwalt ist nicht notwendig. Eine Anmeldung ist auch frühestens im November 2018 und nicht bereits jetzt möglich.
Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen:
Zunächst sieht das Gesetz die Klageerhebung vor. Die Klage wird am 01.11.2018 beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Anschließend veranlasst das Gericht die Veröffentlichung der Klage im Klageregister. Dies soll 14 Tage nach der Klageerhebung geschehen. Anschließend können sich die Geschädigten im Klageregister eintragen. Das Klageregister wird vom Bundesamt für Justiz geführt und kann elektronisch geführt werden. Einzelheiten sind noch nicht bekannt, es ist jedoch zu erwarten, dass sich Geschädigte im Internet in das Klageregister eintragen können. Diese Eintragung ist kostenlos. Nach dem Gesetz ist die Anmeldung nur wirksam, wenn sie die folgenden Angaben enthält:
- Name und Anschrift des Verbrauchers,
- Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage,
- Bezeichnung des Beklagten der Musterfeststellungsklage,
- Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers,
- Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Die folgenden Angaben sollten gemacht werden, berühren jedoch nicht die Wirksamkeit der Anmeldung:
Die Anmeldung soll ferner Angaben zum Betrag der Forderung enthalten.
Das Gesetz ist deshalb sehr einfach gehalten, damit die Verbraucher sich selbst kostenlos eintragen können. Die Geschädigten sollten bei Eintragung angeben, dass sie vom VW Abgasskandals betroffen sind und Ihr Fahrzeug mit dem Motor EA 189 versehen ist, weshalb ein Rückruf durch eine Behörde erfolgte. Sie sind dadurch geschädigt worden.
Es ist daher nicht notwendig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.