31.08.2018Abgasskandal

VW hat Lösungen - Was Geschädigte jetzt wissen müssen

Zwischenzeitlich hat VW mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmt, welche Maßnahmen zur Nachbesserung notwendig sind. Bei den 2,0 Liter Motoren soll ein Softwareupdate ausreichen. Bei den 1,6 Liter Motoren muss zusätzlich ein Bauteil eingebaut werden und bei den 1,2 Liter Motoren wird die Lösung erst nächste Woche vorgestellt.

Alleine die Tatsache, dass das KBA die Maßnahme akzeptiert, heißt nicht, dass diese keine nachteiligen Folgen für das Fahrzeug haben wird. Das KBA prüft ausschließlich, ob die Maßnahme dazu geeignet ist, die Schadstoffwerte einzuhalten. Wenn dabei die Leistung oder Haltbarkeit des Motors leidet, berührt dies die Entscheidung des KBA nicht!

Bis heute kann VW sich nicht dazu äußern, welche Folgen die Nachbesserung haben wird. So ist bis heute nicht geklärt, ob der Kraftstoffverbrauch steigt bzw. die Leistung sinkt. Wir haben Ihnen bereits zu Beginn des VW-Skandals mitgeteilt, dass wir mit Sachverständigen, u.a. einem Professor für Motorentechnik, gesprochen haben. Dieser teilte uns mit, dass eine Nachbesserung in keinem Fall ohne eine Minderleistung des Fahrzeugs bzw. ohne einen Mehrverbrauch möglich ist. Diese Aussagen decken sich auch mit der hierzu von BOSCH veröffentlichten Fachliteratur:

„NOX-senkende Maßnahmen zur Einhaltung verschärfter Grenzwerte, wie beispielsweise die Steigerung der Abgasrückführungs-Rate führen zu einer geringeren Brenngeschwindigkeit, wodurch die Verbrennung weiter in die Expansionsphase geschoben wird. Die hierdurch ebenfalls in die Expansion verschobene Schwerpunktlage der Verbrennung sowie insgesamt ungünstigere Verbrennungsbedingungen führen zu einer Verringerung des Motorwirkungsgrades. Ohne verbrauchssenkende Maßnahmen, z.B. eine Reibungsoptimierung, führt dies zu einem Anstieg des Kraftstoffverbrauchs, wie es bei der Einführung von Euro 3 der Fall war.“ („Dieselmotor Management im Überblick“, Konrad Reif, S. 164, 2. Auflage, September 2014).

Mit anderen Worten ist es aus Gründen physikalischer Gesetzmäßigkeiten nicht möglich, die Reduzierung der Stickoxidwerte ohne nachteiligen Einfluss auf die Leistung oder auf den Verbrauch herbeizuführen – es sei denn, man ändert auch die Bauweise des Motors, was ja gerade nicht geschehen wird.

Auch der Spiegel Online schreibt am 26.11.2015 in einem Kommentar:

„Volkswagen hat in kürzester Zeit die Lösung für seine Abgasprobleme gefunden, die acht Jahre lang als unlösbar galten. Und diese Lösung ist auch noch viel billiger als zunächst befürchtet. Da stimmt doch etwas nicht. (…) Als ob ein Problem, dass acht Jahre unlösbar war, plötzlich innerhalb von nur zwei Monaten behoben werden könnte, und das auch noch mitten im Chaos, das der Abgasskandal im Konzern ausgelöst hat.“

Die Geschädigten sind deshalb sehr kritisch, was die Aussagen von VW angeht. VW hat sie in der Vergangenheit belogen.. Nachdem der Abgasskandal ans Licht kam, hat VW nicht alle Betrügereien sofort offen gelegt, sondern immer nur dasjenige zugegeben, was man zwingend zugeben musste. Zurecht stellt der Spiegel Online daher die Frage, ob die Nachbesserung tatsächlich erfolgreich sein kann. Wir sind der Ansicht, dass sich die Geschädigten auf dieses Risiko nicht einlassen sollten. Was ist, wenn nachgebessert wird und dann der Verbrauch an dem Fahrzeug steigt oder die Leistung sinkt? Was ist, wenn die Veränderung an dem Motor dazu führt, dass der Motor schneller kaputt geht? Die Geschädigten haben dann das Problem, dass Sie in einigen Jahren nicht nachweisen werden können, dass der Motordefekt oder sonstige aus der Nachbesserung entstehende Mängel auf die Nachbesserung zurück zu führen sind. Dann bleiben sie auf Ihrem Schaden sitzen. Es mag vielleicht jetzt schön sein, dass VW durch eine einfache Lösung nachbessern kann, jedoch kann die große Überraschung dann später auf die Geschädigten zukommen. Was geschieht mit dem ohnehin bereits angeschlagenen Restwert des Fahrzeugs, wenn in einigen Monaten erste Mängel an nachgebesserten Fahrzeugen auftreten? Nach dem bisherigen Verhalten von VW zu urteilen, muss befürchtet werden, dass VW nicht offen und ehrlich mit Ihnen umgeht.

Geschädigten ist zu empfehlen, ohne anwaltliche Begleitung dieses Risiko nicht einzugehen. Wir empfehlen unseren Mandanten deshalb sich vor der Nachbesserung rechtlich abzusichern. Zunächst ist mitzuteilen, dass Sie sich derzeit nicht auf die Nachbesserung verweisen lassen müssen. Diese wird noch immer nicht angeboten und Sie können noch immer eine Frist setzen, innerhalb derer VW bzw. Ihr Verkäufer nacherfüllen muss. Wir haben bereits in einer Vielzahl von Fällen die Neulieferung von Fahrzeugen verlangt. Aus unserer Sicht ist die Nacherfüllung sogar unzumutbar, weil Sie nicht demjenigen vertrauen müssen, der Sie in der Vergangenheit betrogen hat. Deshalb können Sie von dem Vertrag zurück treten oder diesen anfechten. Wenn Sie die Nachbesserung also nicht wünschen und Ihnen dies zu risikoreich ist, empfehlen wir Ihnen dringend Ihre Rechte weiterhin geltend zu machen.

Selbst wenn Sie jedoch zunächst die Nachbesserung abwarten wollen, empfehlen wir Ihnen dringend die Nachbesserung nur unter den folgenden Voraussetzungen zu akzeptieren:

  1. VW oder der Händler übernehmen eine Garantie dafür, dass sämtliche durch Rußbildung und -ablagerung erforderlich werdenden Reparaturen und Servicekosten übernommen werden, ohne einen Kausalitätsnachweis. Dies bedeutet, dass im Falle von möglichen Folgeschäden Sie nicht bewiesen müssen, dass die Folgeschäden auf der Nachbesserung beruhen. Dies hat einen ganz erheblichen Vorteil für Sie, da sie ohne eine solche Klausel beweisen müssen, dass der Folgeschaden auf dem Abgasproblem beruht. Dieser Beweis wird Ihnen nahezu unmöglich sein.
  2. VW oder der Händler garantieren, dass sich nach der Nachbesserung das Fahrzeug nicht nachteilig verändert, insbesondere kein Leistungsabfall oder erhöhten Kraftstoffverbrauch erfährt. Durch diese Garantie könnten Sie sicherstellen, dass VW haften muss, falls dies nicht zutrifft. Auch hier sollte eine Beweisregel getroffen werden und die Garantie juristisch wasserdicht formuliert sein.
  3. Die Gewährleistung auf alle motorbezogenen Mängel wird um fünf Jahre oder noch länger verlängert.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall rechtliche Schritte einzuleiten und nichts eigenständig ohne anwaltlichen Rat zu unternehmen. Sollten Sie nämlich in einigen Jahren einen Folgeschaden erleiden, können wir Ihnen nicht mehr helfen.

VW hat außerdem angekündigt, zunächst auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche zu verzichten. Aus unserer Sicht ist dies etwas irreführend. Der Händler, bei dem Sie gekauft haben, müsste auf die Verjährung verzichten und nicht VW. Der Verzicht von VW würde Ihnen nur dann etwas bringen, wenn sie auch direkt bei VW gekauft hätten. Nur wenige Käufer haben direkt bei VW gekauft. Auch diesbezüglich sollten Sie äußerst vorsichtig sein, da sich ein Händler möglicherweise auf die Verjährung beruft.