Der Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2019 (VIII ZR 225/17) zum VW-Diesel-Abgasskandal wirkt immer tiefer in die untergeordneten Instanzen hinein. Jetzt hat das Oberlandesgericht Naumburg (AZ. 7 U 24/19) die Volkswagen AG wegen sittenwidriger Schädigung im Sinne von § 826 BGB zur Schadensersatzzahlung verurteilt. Auch das OLG wertete wie der BGH im Hinweisbeschluss die illegale Abgastechnik als Sachmangel.
Das Oberlandesgericht Gericht Naumburg sah es als erwiesen an, dass der VW Tiguan des Klägers über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte und VW ihn damit vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Die Vorinstanz, das Landgericht Magdeburg, hatte ihr Urteil noch zugunsten des Autobauers gefällt. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Frühjahr 2014 als Gebrauchtfahrzeug erworben. VW vertrat im Verfahren die Ansicht, dass Haltern von Gebrauchtwagen kein Schaden entstanden sei. Man habe den Kunden nicht täuschen können, da man selbst gar nicht an den Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen sei. Dem widersprach jedoch das Gericht eindeutig. Die schädigende Handlung liege in dem Inverkehrbringen des mit dem Motor EA 189 versehenen Fahrzeugs. Ob der Kläger ein Nutzungsentgelt bezahlt muss, wurde nicht bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Das Oberlandesgericht Naumburg geht mit seinem Urteil mit zahlreichen anderen Oberlandesgerichten in Deutschland konform. Die entsprechenden Gerichte in Stuttgart, Oldenburg, Hamm, Berlin, Frankfurt/Main und Schleswig-Holstein haben in jüngster Zeit Volkswagen aufgrund von § 826 BGB im Abgasskandal haftbar gemacht. Zuvor schlugen sich bereits die Kammern in Köln, Karlsruhe, Koblenz, Celle, Dresden und München auf die Seite der Verbraucher. Damit haben sich 13 der 24 Oberlandesgerichte in Deutschland die Geschäftsgebaren von Volkswagen als „sittenwidrig“ eingestuft und den klagenden Verbrauchern Schadensersatz zugestanden. Auch an den Landgerichten, die in der ersten Instanz wegen des höheren Streitwerts zuständig für Klagen im Diesel-Abgasskandal sind, entscheiden immer häufiger für den geschädigten Verbraucher und gegen Volkswagen. Derzeit verurteilen laut dem Projekt „Dieselskandal“ der Universität Regensburg 97 von 115 Landgerichten VW wegen des manipulierten Motors EA 189 zu Schadensersatz.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG.