31.08.2018 Abgasskandal

VW Amarok Rückruf - Zeitschrift Auto Motor und Sport stellt Mehrverbrauch fest

Die Zeitschrift Auto Motor und Sport berichtet, dass zwei nachgebesserte Fahrzeuge getestet worden seien. Es handelt sich dabei um den bereits nachgebesserten VW Amarok. Dieses Fahrzeug sei hinsichtlich der Leistung und hinsichtlich des Verbrauchs getestet worden. Dabei wird berichtet, dass die Leistung der Fahrzeuge gleich geblieben sei, sich der Kraftstoffverbrauch jedoch um bis zu ca. 8 % erhöht habe. VW hatte in der Öffentlichkeit immer wieder bekundet, dass es Ziel der Nachbesserung sei, dass sich die Leistung nicht verringert und der Verbrauch nicht steigt. Es stellt sich jetzt die Frage, ob dieses Ziel erreicht werden konnte.

Unabhängig davon ist in der Presse immer nur die Rede von einer Minderleistung oder einem höheren Verbrauch. Zu wenig Berücksichtigung findet hingegen der Minderwert der Fahrzeuge. Wie der VMF - Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V. berichtet, unterliegen die manipulierten Fahrzeuge einem Minderwert. Bitte beachten Sie dazu unsere Pressemitteilung unter:

http://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-abgasskandal-vmf-klagt-gegen-audi-fuhrpark-verband-sieht-wertminderung

Ähnlich wie bei einem Unfallwagen dürften die manipulierten Fahrzeuge einem sogenannten merkantiler Minderwert unterliegen. Dies bedeutet, dass selbst dann, wenn die Nachbesserung technisch einwandfrei ist, die Fahrzeuge dennoch mit einem Makel behaftet sind. Ein Unfallwagen lässt sich nur selten zu demselben Preis verkaufen, wie ein nicht verunfalltes Fahrzeug. Ein von VW manipuliertes Fahrzeug wird auf dem Gebrauchtwagenmarkt ebenfalls kritisch betrachtet werden. Ein Käufer eines solchen Fahrzeugs wird sich immer fragen, ob das Fahrzeug tatsächlich mangelfrei ist.

Unabhängig davon, ob die Leistung geringer ist oder der Verbrauch steigt, sollten Geschädigte immer auch den möglichen Minderwert des Fahrzeuges berücksichtigen, der erheblich sein kann. VW Geschädigte sollten sich daher zur Wehr setzen. Ihnen stehen unterschiedliche Rechte zu. Insbesondere können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Dies muss im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.