In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Heidelberg, 2 O 270/18 hat das Landgericht am 11.03.2019 einen Händler zur Rücknahme eines VW Touareg mit einem 3 l Dieselmotor verurteilt. Der Händler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Der Kläger erwarb im Jahre 2017 von einem Händler einen VW Touareg zu einem Kaufpreis von 45.750 €. Als der Kläger feststellte, dass in seinem Fahrzeug ein Motor verbaut ist, bei dem eine illegale Abschalteinrichtung zur Verringerung der Abgase führt, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Nachdem außergerichtlich durch den Händler die Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen wurden, erhob die Kanzlei Klage.
Dieser Klage gab das Landgericht Heidelberg statt. Es verurteilte den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Diese wurde auf der Basis von 250.000 km Gesamtlaufleistung berechnet, so dass er 38.365,77 € zzgl. 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit April 2018 erhalten soll. Das Landgericht geht von einem Mangel des Fahrzeugs aus. Durch die illegale Abschalteinrichtung entspricht das Fahrzeug nicht dem Kaufvertrag. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung sei nicht erforderlich, vielmehr muss das Update, welches angeboten wird, nicht hingenommen werden. Vielmehr kann sofort vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der das Verfahren federführend führt und bundesweit bereits mehr als 10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal eingeleitet und mehr als 1000 Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten hat, teilt mit: „Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich nunmehr bei den 3 l Fahrzeugen des VW-Konzerns fort. Auch hier haben die Geschädigten einen Anspruch darauf, den Kaufpreis erstattet bekommen. Es ist diesen Geschädigten dringend zu raten, das Update nicht aufspielen zu lassen, sondern sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.“