31.08.2018Abgasskandal

VW Abgasskandal – VW muss bis zu 10.000 Lösungen anbieten

PKW Geschädigte müssen jetzt handeln

Es ist eine weitere schlechte Nachricht für Kunden des VW Konzerns, die ein Auto mit dem betroffenen Dieselmotor erworben haben. Laut Presseberichten muss VW bis zu 10.000 verschiedene Lösungen ausarbeiten, um die Fahrzeuge im Rahmen des Rückrufs ordnungsgemäß wieder herzustellen. Diese enorme Anzahl der individuellen Lösungen ergebe sich aus den Unterschieden der betroffenen Motorvarianten. Zum einen ergebe sich dies aus den verschiedenen Hubräumen und zum anderen aus den verschiedenen Getrieben und den unterschiedlichen Marken.

Kann VW das stemmen?

Für die PKW Geschädigten ist es eine weitere schlechte Nachricht. Zunächst ist fraglich, ob VW jemals in der Lage sein wird, derart viele Lösungen in der Kürze der Zeit zu erarbeiten, die schlussendlich auch zu dem gewünschten Erfolg führen. Dies darf bezweifelt werden. Hinzu kommt, dass bei 2,4 Millionen Autos die Werkstätten über Monate oder gar noch länger beschäftigt sein werden mit der Nachbesserung. Viele Kunden müssen daher wahrscheinlich Monate oder gar noch länger auf die Nachbesserung warten. Bei den 1,6 Liter Motoren ist sogar ein Umbau am Motor notwendig. Die Teile dazu müssen erst entwickelt und hergestellt werden. Hier ist zu erwarten, dass vor dem Jahre 2017 für viele PKW Geschädigte gar nichts geht. Fraglich ist auch, ob überhaupt Abhilfe möglich ist und ob die Fahrzeuge dann auch dem versprochenen Zustand entsprechen. Experten reden davon, dass eine Minderleistung und ein höherer Verbrauch eintreten werden. Welche Langzeitschäden durch die Veränderungen der Fahrzeuge, also in 5 oder 10 Jahren, entstehen, ist ebenfalls nicht geklärt.

Bundestag Gutachten: Rechte der Käufer bestehen

Den PKW Geschädigten aus dem VW-Abgasskandal ist daher dringend zu empfehlen, die Ansprüche geltend zu machen. Ihnen stehen diverse Ansprüche auf Nachlieferung sowie Schadensersatz und eine Rücktrittsmöglichkeit zu. Das bestätigt auch der Bundestag in einem Gutachten. Bevor nunmehr Monate oder gar Jahre auf die Nachbesserung gewartet wird, sollten sich die Geschädigten schnellstmöglich von ihrem Fahrzeug trennen, auch wenn möglicherweise eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Üblicherweise ist eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen vorteilhafter, als das Fahrzeug zu verkaufen. Die Nutzungsentschädigung ist meist geringer als der Wertverlust, den das Fahrzeug über die Jahre erfahren hat. Da die Ansprüche vieler Geschädigter jederzeit verjähren können, ist Eile geboten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits zahlreiche Geschädigte des VW Abgasskandals vertritt und berät, hat bereits Güteverfahren zur Verjährungshemmung eingeleitet. Nur so können die Ansprüche kurzfristig gesichert werden. Damit soll erreicht werden, dass sich der VW Konzern bewegt und die Fahrzeuge zurück nimmt, ohne dass die Kunden weiter an VW gebunden sind.