07.04.2020Abgasskandal

VW-Abgasskandal vor dem BGH: Stehen dem Verbraucher Zinsen ab dem Kaufdatum zu? / Urteil des OLG Oldenburg wird überprüft

Dass VW im Diesel-Abgasskandal gegenüber den klagenden Verbrauchern schadensersatzpflichtig ist, davon geht mittlerweile die Mehrheit der Oberlandesgerichte aus. Strittig hingegen ist unter anderem die Frage, ob VW im Falle einer Verurteilung dem Kläger einen sogenannten deliktischen Zins ab Kaufdatum zu bezahlen hat. Auf diese Frage muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 28. Juli 2020 im vierten VW-Verfahren (Az. VI ZR 397/19) eine Antwort finden. Der BGH wird am 5. Mai erstmals über den Abgasskandal verhandeln. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr ist klar, dass es für VW teuer werden könnte, wenn der deliktische Zins vom BGH befürwortet wird. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket berät die Kanzlei Verbraucher beim VW-Vergleich.

Vor den BGH-Terminen gibt es Grund zum Optimismus

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer blickt optimistisch auf die vier Verhandlungstermine am BGH. Die Verbraucher-Kanzlei hat selbst mittlerweile sieben Verfahren am BGH anhängig, die aber noch nicht terminiert worden sind. Die Chancen generell gegen VW vor deutschen Gerichten zu gewinnen, schätzt die Kanzlei als sehr hoch ein. Der BGH-Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) leitete eine Trendwende in der Rechtsprechung ein. Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung bezeichneten die obersten Richter als einen Mangel. Die Rechtsprechung hat sich insgesamt seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Mittlerweile verurteilen 20 von 24 Oberlandesgerichten und 99 von 115 Landgerichten den VW-Konzern. Im Vorfeld der ersten Verhandlung vor dem BGH sind in der zweiten Instanz mehrere verbraucherfreundliche Urteile gesprochen worden, die darauf hindeuten, wie am BGH die strittigen Fragen gesehen werden könnten. Vor allem die Sinnhaftigkeit der Nutzungsentschädigung für VW wird angezweifelt. Damit kann der Autobauer den in der Regel ausgeurteilten Schadensersatz minimieren. Auch gibt es Gerichte wie das Oberlandesgericht Koblenz, die VW nach § 826 BGB verurteilen, obwohl der Verbraucher sein Auto nach dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals erworben hat.

Dr. Stoll & Sauer rät aufgrund dieser Entwicklung Verbrauchern, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, zur einer anwaltlichen Beratung. Die Fahrzeuge sind mangelhaft und damit im Wert gemindert. Den Käufern ist ein Schaden entstanden, für den VW haftbar gemacht werden kann. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich für die Verbraucher der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW finden.

Das vierte VW-Verfahren im Diesel-Abgasskandal vor dem BGH

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt das vierte VW-Verfahren vor dem BGH kurz vor: Im vierten Fall geht es um ein spektakuläres Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Im Mittelpunkt steht der sogenannte deliktische Zins. Das OLG verurteilte VW zu Zahlung dieses Zinses, der bereits ab dem Kaufdatum fällig wird. Die Mehrheit der OLG haben diesen Zins bisher abgelehnt.

Die Klägerin erwarb im August 2014 von einem Autohändler einen gebrauchten VW Golf VI 1,6 TDI mit einer Laufleistung von rund 23.000 km zu einem Preis von 15.888 Euro. Das Fahrzeug war mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet, der mit einer Steuerungssoftware versehen war, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand im Testbetrieb befindet, und in diesem Fall in einem stickoxid-(NOx)-optimierten Modus schaltet. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt die Programmierung als unzulässige Abschalteinrichtung beanstandet und die Beklagte verpflichtet hatte, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, ließ die Klägerin das von der Beklagten entwickelte Software-Update im Jahr 2017 aufspielen. Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin Ersatz für den gezahlten Kaufpreis plus Zinsen. Im Gegenzug sollte das Fahrzeug zurückgegeben werden.
 

Bisheriger Prozessverlauf im vierten VW-Verfahren vor dem BGH

Das Landgericht Oldenburg verurteilte am 11. Januar 2019 (Az. 3 O 1275/18) VW zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Im Gegenzug sollte das Auto zurückgegeben werden. Das Oberlandesgericht Oldenburg änderte am 2. Oktober 2019 (Az. 5 U 47/19) das Urteil ab. Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, der Klägerin stehe gegen VW ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu, auf den sie sich im Wege des Vorteilsausgleichs die gezogenen Nutzungen anrechnen lassen müsse. Dabei sei von einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 200.000 km auszugehen. Ab Zahlung könne die Klägerin von VW gemäß § 849 BGB zudem sogenannte "Deliktszinsen" verlangen. Beide Parteien haben gegen dieses Urteil Revision eingelegt.

Die maßgeblichen Vorschriften in dem BGH-Verfahren:

§ 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

§ 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Fall des Verschuldens ein.

§ 849 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird.

§ 263 des Strafgesetzbuchs (StGB)

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Welche Themen sind vor der BGH-Entscheidung strittig?

Im Diesel-Abgasskandal rund um den VW-Motor EA 189 sind zahlreiche Fragen vor Gericht strittig. Weitere höchstrichterliche Entscheidung werden über den BGH hinaus vom Europäischen Gerichtshof erwartet. Gerade vor den verbraucherfreundlichen Richtern in Luxemburg zittern alle im Diesel-Abgasskandal involvierten Automobilhersteller. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Streitpunkte bei der juristischen Aufarbeitung des Skandals zusammen.

  1. Ganz generell: Die Rechtsprechung hat sich seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Selbst das OLG Braunschweig hat am 18. November bei der zweiten mündlichen Verhandlung über die Musterklage gegen VW angekündigt, bis zum nächsten Termin die Rechtsprechung der verurteilenden OLG genauer studieren zu wollen. Braunschweig hat bisher eine Haftung von VW abgelehnt.
     
  2. Das Thema Nutzungsentschädigung hat in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik erhalten. Immer mehr Gerichte der ersten Instanz wollen das „sittenwidrige“ Handeln von VW, nicht auch noch mit einer Nutzungsentschädigung honorieren – mehr dazu hier.
     
  3. Ob für den Zeitraum zwischen Autokauf und Zustellung der Klage jährlich Zinsen auf den Kaufpreis zu zahlen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Gerade Landgerichte verurteilen VW zu diesem sogenannten deliktischen Zins. Oberlandesgerichte haben das bislang nicht so gesehen. Doch auch hier ist kürzlich eine Kehrtwende eingetreten. Das OLG Köln hat diese sogenannten deliktische Zinsen 2019 einem Verbraucher zugesprochen. Das OLG Oldenburg zog in einem Verfahren nach. In dem Verfahren (Az. 14 U 166/19) entschied das Gericht am 16. Januar 2020, dass der Kläger für den Zeitraum von der Kaufpreiszahlung bis zur Zustellung der Klage (fast drei Jahre) die begehrten Zinsen erhält. Entscheidet sich der BGH für den deliktischen Zins, kann das für VW richtig teuer werden.
     
  4. Käufer, die nach dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals ihr Fahrzeug erworben hatten, gingen bei OLG meist leer aus. Wiederum das OLG Oldenburg hat ebenfalls in dem Verfahren (Az. 14 U 166/19) mit der bisherigen Rechtsprechung gebrochen.
     
  5. Auch die Verjährung im Diesel-Abgasskandal von VW ist heftig umstritten. VW pocht auf die dreijährige Verjährungsfrist. Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist gegen Ende des Jahres zu laufen, in dem das Tatereignis stattfand. 2015 machte VW den Abgasskandal publik. Realistischer weise ging man bisher davon aus, dass allerhöchsten 2016 die Verbraucher vom Skandal informiert gewesen sein könnten. Das Landgericht Duisburg schob am 20. Januar 2020 den Verjährungsbeginn viel weiter hinaus als bisher angenommen worden war (Az. 4 O 165/19).

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.