12.03.2020Abgasskandal

VW-Abgasskandal: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstreitet für Verbraucher bei Einzelklage 25 Prozent vom Kaufpreis / Servicepaket für MFK-Teilnehmer

Ab dem 20. März 2020 will VW mit einem Online-Portal den Vergleich in der Musterfeststellungsklage für rund 260.000 Verbraucher abwickeln. Vergleichsberechtigte sollen Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs. Doch nicht für jeden Verbraucher wird das Vergleichsangebot passen. Die beiden Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt haben und somit bestens darauf vorbereitet sind, vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher zu ihrem Recht zu verhelfen, empfehlen anwaltliche Beratung. Es gibt genügend Beispiele, bei denen deutlich wird, dass in Einzelklagen höhere Summen ausgeurteilt worden sind, als VW im MFK-Vergleich möglicherweise anbieten möchte.

OLG Düsseldorf bestätigt 25 Prozent des Kaufpreises

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG am 12. Dezember 2019 ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Ein Autohändler muss einem Verbraucher rund 25 Prozent des Kaufpreises für einen Seat Altea XL als Minderungsbetrag bezahlen. Das Fahrzeug des VW-Tochterunternehmens Seat sei mit einem manipulierten Motor ausgerüstet, daher mangelhaft und nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet gewesen, urteilte das OLG in dem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. I-13 U 84/19).  

In dem Fall war der Autohändler im Mittelpunkt des Verfahrens. Am 1. April 2015 hatte der geschädigte Verbraucher einen Seat Altea XL mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 Euro 5 gekauft. Der Motor manipulierte die Abgasreinigung. Das OLG sah beim Händler allerdings kein Verschulden am Einbau eines manipulierten Motors. Hier müsse die Schuld beim Motorenhersteller VW gesucht werden. Der Händler hat nach Ansicht des Gerichts jedoch ein mangelhaftes Auto verkauft und daher bestehe für den geschädigten Käufer ein Anspruch. Den Wertverlust des Fahrzeuges sah das Gericht als enorm an: „Die Auswirkungen des Abgasskandals auf die Wertbemessung gebrauchter Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189 sind beträchtlich“, führt das Gericht in seinem Urteil aus. „Erst recht dann, wenn man berücksichtigt, dass die von Händlern angebotenen Fahrzeuge alle ein Update aufweisen dürften.“
 

Einzelklage schlägt das mögliche MFK-Vergleichsangebot:

Der Kläger erhielt in dem Fall sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf für seinen im April 2015 gekauften Seat Altea XL 1,6l TDI 5304,50 Euro zugesprochen. Bei einem Kaufpreis von 21.218 Euro bedeuten das exakt 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt bei einem Baujahr 2015 hingegen nur eine Summe von 3279 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014 sinkt die Summe sogar auf 3024 Euro. Also bis zu 2280,50 Euro mehr durch die Einzelklage.

Das Beispiel des Seat zeigt deutlich, wie wichtig eine anwaltliche Beratung für die teilnehmenden Verbraucher an der Musterfeststellungsklage ist. Deshalb arbeitet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gerade an einem Servicepaket, mit dem es auch Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung ermöglicht wird, mit einer Einzelklage zu ihrem Recht zu kommen.
 

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Die Rechtsprechung in den vergangenen Monaten hat sich zugunsten der Verbraucher gedreht. Für die Volkswagen AG wird es daher im Diesel-Abgasskandal immer enger. Die Zahl der Gerichte, die den Konzern im Fall des Motors EA 189 mit seinen Tochterunternehmen Skoda, Audi, Porsche und Seat wegen sittenwidriger Täuschung verurteilen, nimmt dramatisch zu. 19 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren auf Schadensersatz verurteilt. Zudem verurteilen laut dem Projekt „Dieselskandal“ der Universität Regensburg 99 von 115 Landgerichten VW. Zu dem verhandelt am 19. März 2020 der Europäische Gerichtshof und am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof über entscheidende Fragen im Diesel-Abgasskandal bei VW. Deshalb sieht die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weiterhin gute Chancen für die Verbraucher gegen VW gerichtlich vorzugehen. Das gilt auch für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, für die das Vergleichsangebot nicht passt. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage bereitet die Kanzlei gerade ein großes Servicepaket, das auch für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung interessant ist.
 

Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Diesel-Abgasskandal?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
     
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
     
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
    Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.