21.01.2020Abgasskandal

VW-Abgasskandal: EuGH-Entscheidung lässt auf sich warten / Schlussantrag des Generalanwalts verschoben

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof im Diesel-Abgasskandal lässt jetzt doch noch länger auf sich warten. Der für Donnerstag, 23. Januar 2020, vorgesehene Schlussantrag des Generalanwalts in einem Verfahren gegen die VW AG ist nach Auskunft des Gerichts auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Ein französisches Gericht will vor dem EuGH in Luxemburg wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit dem Motor der Baureihe EA 189 klären lassen. (Az.: C-693/18).  Entscheidungen des EuGHs sind für alle Gerichte bindend.

Autohersteller brechen im Diesel-Abgasskandal europäisches Recht

„Damit ist erstmal nicht mit einer baldigen Urteilsverkündung zu rechnen“, zeigt sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr etwas enttäuscht. Denn die Notwendigkeit einer juristischen Klarstellung im europäischen Kontext, zeige alleine die Tatsache, dass sich die Autohersteller immer raffiniertere Abschalteinrichtungen ausdenken und damit europäisches Recht brechen. Die funktionieren mittlerweile anders als beim VW-Motor EA 189. Stoll: „Das Ergebnis ist aber das gleiche: EU-Recht wird gebrochen, die Luft verpestet und die Verbraucher geschädigt.“ Den Verbrauchern entstehe durch minderwertige Fahrzeuge ein Schaden. „Hier sollte der Klageweg geprüft werden“, sagte Stoll. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungklage gegen VW.
 

Verwaltungsgericht Schleswig lässt VW-Software-Update prüfen

Das Landgericht Gera war am 6. September 2019 das erste deutsche Gericht, dass den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Diesel-Abgasskandal um eine Vorabentscheidung ersuchte. Mittlerweile liegen sechs Verfahren aus Deutschland bei den Richtern in Luxemburg auf dem Tisch. Bei der Vorlage des Verwaltungsgerichts Schleswig (Az. 3 A 113/18) geht es letztlich um die Zulässigkeit des Software-Updates, das die Volkswagen AG in vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 aufgespielt hat. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen den Zulassungsbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes KBA Klage eingereicht, weil sie das Update weiterhin für eine illegale Manipulation hält. Jetzt muss der EuGH entscheiden (Az. C 873/19). Das Landgericht Frankenthal lässt die Abschaltvorrichtung „Thermofenster“ von der Daimler AG von den europäischen Richtern auf ihre Zulässigkeit überprüfen (Az. C 685/19).

 

Vier Verfahren vom LG Gera im Diesel-Abgasskandal für EuGH

Das Landgericht Gera hat insgesamt vier Vorabentscheidung in VW-Verfahren zum EuGH entsandt (Az. C 663/19; C 759/19; C 809/19 und C 808/19). Im ersten Verfahren aus Gera (Az. C 633/19), das ans EuGH verwiesen wurde, will das Gericht wissen, ob die VW AG durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung ihre Pflichten bei der Einhaltung der Übereinstimmungsbescheinigung verletzt hat. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung bestimmt. Es wird vom Hersteller ausgestellt und gibt technische Details und Merkmale des Kraftfahrzeugs an. Die dort enthaltenen Angaben zu den Abgasgrenzwerten haben im Diesel-Abgasskandal mit der Realität jedoch nichts zu tun. Hat VW jetzt durch das falsche Ausstellen der Bescheinigung EU-Recht gebrochen, das auch den Käufer des Autos schützen soll? Wenn der EuGH das so sieht, ist VW nach Paragraph 826 BGB zu verurteilen – meint das Gericht in Gera. Außerdem soll Luxemburg für Gera die Frage ausloten, ob VW bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags überhaupt eine Nutzungsentschädigung zusteht.  Schließlich habe der Autohersteller zum Zweck der Kostensenkung und Gewinnmaximierung unter gleichzeitiger Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils auf Kosten der ahnungslosen Kunden gegen seine europarechtlichen Pflichten verstoßen und seine Kunden getäuscht. Darf das honoriert werden? Eine zunehmende Anzahl von deutschen Gerichten haben VW diese Nutzungsentschädigung mittlerweile verweigert – mehr dazu hier.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.