31.08.2018 Abgasskandal

VW Abgas Skandal - Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Zwangsrückruf an

Eine klare Ansage aus Flensburg: Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnet einen zwingenden Werkstattbesuch für 2,4 Mio. Autos an. Ein rechtlicher "Durchbruch" ist dies für die betroffenen Autobesitzer aber nicht.

Die vom Wolfsburger Autobauer vorgelegten Pläne für eine freiwillige Reparatur der mit der Manipulationssoftware ausgestatteten Dieselfahrzeuge überzeugte die Behörde allem Anschein nach nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete an, dass die Fahrzeuge in die Werkstatt müssen. Auch will die Behörde einen konkreten Zeitplan, wann VW die Nachrüstungen bei den 1,6-Liter-Motoren vornehmen werde.

Ist der Zwangsrückruf ein Gewinn für die Autobesitzer?

Einerseits wird deutlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt eine Lösung des Problems von VW einfordert. Allerdings verbessert sich die rechtliche Situation der Autobesitzer nicht grundlegend dadurch, ob der Rückruf auf freiwilliger oder erzwungener Basis erfolgt.

Denn bereits jetzt stehen tausenden Autobesitzern gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu. Mangelrechte wie die Ersatzlieferung eines mangelfreien Autos sind nicht davon abhängig, auf VW auf freiwilliger oder erzwungener Basis an einer Problemlösung arbeiten muss. Im Gegenteil: In der Abgasaffäre ist aus rechtlicher Sicht weiteres Abwarten für viele Betroffene kontraproduktiv. Auch ein zwangsweiser Rückruf wird bei 2,4 Millionen betroffenen Fahrzeugen viel Zeit beanspruchen. Es besteht daher die Gefahr, dass die Autobesitzer durch Verjährungen Rechte verlieren, die ihnen jetzt noch zustehen.

Erschwerend kommt hinzu, dass in der Sache nach wie vor unklar ist, ob die vom EA 189-Makel betroffenen Autos überhaupt „reparierbar“ sind. Denn in der Presse wird berichtet, dass ein ordnungsgemäßer Stickstoffausstoß durch mehr Dieselverbrauch oder weniger Leistung begleitet werde. „Alle Abgasnachbehandlungsmaßnahmen haben Auswirkungen auf die Motorleistung und damit die Fahrbarkeit des Autos“, sagt Wolfgang Eifler, Inhaber des Lehrstuhls für Verbrennungsmotoren in der Fakultät für Maschinenbau der Ruhr-Universität Bochum (RUB) in der Wirtschaftswoche online. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. teilte in einem Interview im Deutschlandfunk mit, dass die Nachbesserung dazu führen kann, dass VW die Fahrzeuge mit einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit und der Beschleunigung ausstatten muss.

Artikel im Deutschlandfunk mit Geschäftsführer Resch von der DUH