Nach neusten Meldungen im VW-Abgasskandal soll nunmehr auch noch eine Rückzahlung der Abwrackprämie drohen. So berichten Spiegel Online und das Managermagazin, dass die in den Jahren 2009 und 2010 gezahlte Abwrackprämie ins Visier von Umweltschützern gerät. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) teilte mit, dass dieser Zuschuss in Form der Abwrackprämie zu Unrecht gezahlt worden sei. Offiziell wurde die Abwrackprämie als Umweltprämie bezeichnet. Diese wurde nur dann gezahlt, wenn der Neuwagen die Abgasnorm Euro 4 erfüllt. Die DUH geht nunmehr davon aus, dass diese Norm nur dank der eingebauten Betrugssoftware erfüllt werden konnte. Nach Angaben des Managermagazins war VW der größte Profiteur der Abwrackprämie und wurde bezuschusst mit € 1,75 Milliarden. Die Motoren EA 189 sind bereits ab dem Jahr 2008 eingebaut worden. Die für die Abwrackprämie zuständigen Behörden, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) als auch das Kraftfahrt-Bundesamt, teilten nach Angaben des Managermagazins mit, sie hätten darüber bisher keine Kenntnis. In jedem Fall behalte man sich vor, die Prämie zurück zu fordern, wobei die Angelegenheit zunächst aufgeklärt werden müsse.
Das Managermagazin berichtet außerdem, dass nach Ansicht des DUH die Prämie von VW zurück bezahlt werden müsse. Rechtlich sieht dies jedoch anders aus. Die Abwrackprämie wurde damals nicht an VW gezahlt, sondern den jeweiligen Autokäufern direkt gewährt. Deshalb sind auch diese verpflichtet, die Abwrackprämie zurück zu bezahlen, wenn es denn so weit kommt. Die geschädigten Autobesitzer können jedoch im Wege des Schadensersatzes die Ansprüche gegenüber VW geltend machen. Hierzu muss jedoch jeder selbst tätig werden.
Es ist ein weiteres Kapitel für Autobesitzer von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda in einem unfassbaren Skandal. Der Dieselgate weitet sich immer mehr aus und für die Autokäufer von VW, Audi, Skoda und Seat ist völlig unklar, wie es weiter geht. Diese weitere schlechte Nachricht zeigt jedoch deutlich, wie wichtig es ist, nunmehr umgehend einen Fachanwalt aufzusuchen und seine Ansprüche sichern zu lassen. Es können den jeweiligen Autobesitzern enorme Schäden drohen. Gerade im Hinblick auf auslaufende Fristen, ist es wichtig, umgehend zu handeln und sich nicht hinhalten zu lassen bis in das Jahr 2016.