03.03.2020Abgasskandal

Vergleich VW-Musterfeststellungsklage: Warum Beratung so wichtig ist / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Vergleichsrechner und Einzelfall-Analyse an

Nach der Einigung zwischen der Volkswagen AG und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom 28. Februar 2020 häufen sich die Fragen der Verbraucher zum Vergleich in der Musterfeststellungsklage. Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr haben den Vergleich ausverhandelt und sind daher bestens darauf vorbereitet, Betroffene zu beraten und zur ihrem Recht zu verhelfen. Die Kanzlei gehört mit ihrem Know-how zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt in jedem Fall anwaltliche Beratung. Auf unserer Website bietet ein Vergleichsrechner erste Anhaltspunkte zum Vergleichsangebot und den Einstieg in eine Beratung. Für  Mandanten fallen dabei keine Kosten an.

Hier jetzt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vergleich der Musterfeststellungsklage:

  1. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Verbraucher ein Vergleichsangebot von VW erhalten?

    1. Der Erwerb erfolgte durch einen Verbraucher (also nicht zu gewerblichen Zwecken).
    2. Im Fahrzeug muss der Dieselmotor EA189 verbaut worden sein.
    3. Der Verbraucher hat sich in das Klageregister der Musterfeststellungsklage eingetragen. Wer sich nicht eingetragen hat, erhält auch kein Vergleichsangebot.
    4. Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2016 gekauft worden sein.
       
  2. Wer ist vom Vergleichsangebot ausgeschlossen?
    1. Alle, die sich nicht an der Musterfeststellungsklage durch eine Eintragung ins Klageregister beteiligt haben
    2. Wer sein Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben hat.
    3. Betroffene, die zum Zeitpunkt des Kaufs im Ausland gemeldete waren, bleiben unberücksichtigt.
    4. Verbraucher, die ihre Ansprüche an Dienstleister abgetreten haben, erhalten kein Angebot.
    5. Wer bereits einen Vergleich abgeschlossen oder ein Urteil erstritten hat, ist nach den Kriterien von VW nicht vergleichsberechtigt.
       
  3. Was passiert, wenn es zu Unstimmigkeiten mit VW darüber kommt, wer überhaupt ein Angebot erhält?
    Viele Konstellationen sind auch nach dem Vergleich unklar. Streiten kann man beispielsweise über die Frage, wer Verbraucher oder wer tatsächlich Erwerber ist. Unklar ist zum Beispiel wie es sich verhält, wenn das vom Diesel-Abgasskandal betroffene Fahrzeug mehrfach verkauft worden ist. Welcher Erwerber erhält ein Angebot, welcher nicht? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer schafft in der Einzelfall-Analyse weitestgehend Klarheit. Für Unklare Fälle ist im Vergleich die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vorgesehen, die Betroffene anrufen können.
     
  4. Bis wann müssen sich Verbraucher für oder gegen den Vergleich entschieden haben?
    Die Vereinbarung mit Volkswagen sieht vor, dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können. Eine spätere Annahme des Vergleiches durch die Betroffenen ist nicht vorgesehen.
     
  5. Was müssen Verbraucher jetzt tun?
    1. Die Volkswagen AG wird ab Mitte März an die im Klageregister eingetragenen Verbraucher ein Schreiben versenden, das die Betroffenen über das weitere Vorgehen informiert. Es soll eine Online-Plattform für die Abwicklung der Vergleiche entstehen. Das Schreiben an die Betroffenen wird auch eine persönliche Identifikationsnummer enthalten (PIN). Mit dieser PIN können sich auf der Online-Plattform von Volkswagen anmelden – nach Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und weiterer relevanter Informationen (insbesondere Kaufdatum), erfahren die Verbraucher, ob sie zum Kreis der Vergleichsberechtigten gehören und welcher Betrag ihnen angeboten wird.
    2. Wenn die Verbraucher den Vergleich nicht über die Plattform schließen können oder wollen, können sie dies auch über ein Call-Center erledigen.
    3. Bevor die Verbraucher das Angebot von Volkswagen annehmen, können sie sich auch von einem Rechtsanwalt über den Abschluss des Vergleiches beraten lassen. Die für die Beratung anfallenden Kosten in Höhe von bis zu 190 Euro (netto) / 226 Euro (brutto) übernimmt Volkswagen, wenn die Verbraucher den Vergleich abschließen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet die Beratung für Sie kostenfrei an – unabhängig davon, ob Sie den Vergleich annehmen oder nicht!
    4. Der Vergleich kann nur in der Zeit zwischen dem 20. März 2020 und dem 20. April 2020 geschlossen werden. In diesem Zeitraum muss auch die anwaltliche Beratung erfolgen, damit die Kosten von Volkswagen übernommen werden.
       
  6. Was passiert, wenn Verbraucher dem Angebot zustimmen?
    1. Sind die Fristen für das Angebot eingehalten, erhalten die Verbraucher innerhalb von zwölf Wochen den Entschädigungsbetrag von VW.
    2. Aus der Musterklage können und müssen Sie sich nicht austragen.
    3. Mit der Annahme verzichten die Verbraucher auf weitere Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Manipulationssoftware EA 189 gegenüber der Volkswagen AG oder einem zum Konzern gehörenden Unternehmen bestehen könnten – zu diesem Punkt sollten Sie anwaltlichen Rat einholen!
       
  7. Was passiert, wenn das Angebot abgelehnt wird?
    Die Musterfeststellungsklage gegen VW wird Ende April zurückgenommen. Damit wird die Musterfeststellungsklage beendet. Durch die Eintragung ins Klageregister wurde die Verjährung der Ansprüche gegen VW unterbrochen. Betroffene haben nach dem Ende der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, individuell gegen VW zu klagen. Hier empfiehlt die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sowie der vzbv sich unbedingt anwaltlich beraten zu lassen – mehr dazu hier. Die Klage kann mindestens bis Ende Oktober erhoben werden. Dann droht die Verjährung der Ansprüche.
     
  8. Sollten die Verbraucher das Angebot von VW annehmen?
    Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Die Angebote sollten sorgfältig überprüft werden. Kleinwagen werden gegenüber Mittel- und Oberklassenfahrzeugen höher entschädigt. Gebrauchtwagenkäufer werden im Verhältnis zu Neuwagenkäufern bessergestellt. Zudem erhalten Erwerber von Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen die gleichen Angebote wie Erwerber von Autos mit niedrigen Laufleistungen. Was bedeutet das für Verbraucher, die vergleichsweise teure Fahrzeuge, womöglich Neufahrzeuge, gekauft haben? Hier muss ganz genau hingeschaut werden. Statt eines Vergleichs könnte sich auch eine Einzelklage lohnen. Zur Prüfung des Vergleichsangebots empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet diese Beratung für Sie kostenlos an!
     
  9. Was rät der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Thema Beratung?
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt die anwaltliche Beratung. Bei Annahme des Angebots trägt VW die Koste für eine Erstberatung in Höhe von 190 Euro netto. Verbrauchern rät der vzbv dazu, sich Anwälte auszusuchen, die mit Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal vertraut sind.
     
  10. Gibt es im Nachhinein die Möglichkeit, am Vergleich teilzunehmen?
    Nein, wer sich nicht in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage eingetragen hat, kann am Vergleichsangebot nicht teilhaben.
     
  11. Kann ich der Musterfeststellungsklage noch beitreten?
    Nein, das geht nicht mehr.
     
  12. Werde ich von VW angeschrieben, auch wenn ich mich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt habe?
    Nein.
     
  13. Besteht nach der Musterfeststellungsklage noch die Möglichkeit Ansprüche gegen VW geltend zu machen?
    Wer sich mit VW vergleicht, kann keine Ansprüche mehr geltend machen. Alle anderen sollten sich anwaltlich beraten lassen, sofern ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.
     
  14. Weshalb gibt es diesen Zeitdruck?
    Der Bundesgerichtshof (BGH) will im Diesel-Abgasskandal von VW erstmals am 5. Mai 2020 verhandeln. Der BGH wird sich unter anderem dazu äußern, ob er Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält. Die Tendenz in den vergangenen Monaten vor Gerichten der zweiten Instanz geht zugunsten der Verbraucher. Das bedeutet erstens: VW wird wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das bedeutet aber zweitens auch: VW könnte verurteilt werden, Käufern den vollen Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung (im Falle einer Rückabwicklung) zu erstatten – unabhängig vom Kaufzeitpunkt oder den gefahrenen Kilometern. Verschiedene Oberlandesgerichte und Jura-Professoren unterstützen diese Auffassung. VW will vor diesem BGH-Termin die Musterfeststellungsklage vom Tisch bekommen – und so ein großes Risiko vermeiden.

 

Die wichtigsten Eckdaten des Vergleichs mit VW

  1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als Entschädigung an Teilnehmer der MFK auszubezahlen.
     
  2. Der Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage – so wie es das Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende geführt worden wäre. So gibt es jetzt ohne Umwege Geld.
     
  3. Mit dem Vergleich erhalten Vergleichsberechtigten Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.
     
  4. Vergleichsberechtigt sind rund 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage.
     
  5. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige Verbraucher, beispielsweise diejenigen, die die zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Diesen Verbrauchern steht es jetzt frei, eine Individualklage einzureichen.
     
  6. VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine Online-Plattform ab. Die Teilnehmer der MFK erhalten in naher Zukunft ein Informationsschreiben. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich.
     
  7. Der vzbv hat eine Drei-Stufen-Kontrolle bei der Abwicklung des Vergleichs festgeschrieben:
    VW verpflichtet sich, den Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Der vzbv rät den Verbrauchern dazu, sich von Anwälten beraten zu lassen, die mit dem Dieselskandal vertraut sind.

    Ein Wirtschaftsprüfer überwacht, kontrolliert und zahlt die Entschädigung an die Teilnehmer der MFK aus.

    Ein Monitoring-Team überwacht die Arbeitsweise, die Auszahlpraxis und regelt Problemfälle.

 

  1. Der Vergleich ist für die Teilnehmer nicht verpflichtend. Jeder Verbraucher ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot anzunehmen oder nicht. Jeder sollte überprüfen, ob eine individuelle Klage lukrativer sein kann als die Annahme des Vergleichs. Um das herauszufinden, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenfreie Beratung für die angemeldeten Verbraucher an. Mit unserem Vergleichsrechner (www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen) können die Verbraucher bereits erste Zahlen an die Hand bekommen. Die Verbraucherkanzlei rät dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen.
     
  2. Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage zurücknehmen, wenn der Vergleich abgewickelt worden ist. Erst dann ist das gerichtliche Verfahren beendet. Für alle Betroffenen, die sich wirksam zum Klageregister angemeldet hatten, endet die Hemmung der Verjährung spätestens sechs Monate nach der Rücknahme der Musterfeststellungsklage.
     

Hintergrundinformation

Mit dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv geht ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit zu Ende. Am 1. November 2018 hatte der vzbv die erste Musterfeststellungsklage der deutschen Rechtsgeschichte am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Am 30. Oktober 2019 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am Ende der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter am OLG Braunschweig, Michael Neef, Vergleichsverhandlungen angeregt, die im Januar 2020 starteten. Am 14. Februar 2020 erklärte VW einseitig die Verhandlungen für gescheitert, nahm sie dann aber wieder am 20. Februar 2020 auf Anregung des OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel auf. Hierdurch wurde der Weg für den Verhandlungsabschluss bereitet. Der eigentliche Streit dauert jedoch schon viel länger: bereits am 6. Oktober 2015 hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die erste Klage gegen die Volkswagen AG erhoben. Mit dem Vergleich entschädigt VW erstmals nach knapp 5 Jahren freiwillig Betroffene!

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.