03.06.2019 Abgasskandal

Porsche Dieselskandal – Landgericht Heidelberg: Porsche wird erneut zu Schadensersatz verurteilt, Händler muss Porsche Cayenne Platinum Edition zurücknehmen; Porsche muss Anwaltskosten bezahlen

Im Abgasskandal hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen die Porsche AG ein weiteres Urteil erstritten. Das Landgericht Heidelberg, 5 O 43/18  hat einen Porsche Händler dazu verurteilt, einen Porsche Cayenne Platinum Edition gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Daneben wurde die Porsche AG zu Schadensersatz verurteilt.

Im Jahre 2016 erwarb der Kläger einen Porsche Cayenne Diesel Platinum Edition zu einem Kaufpreis von ca. 88.000 EUR. Nachdem er feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, wandte er sich an die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die für ihn Ansprüche geltend machte. Gegenüber dem Händler wurde der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und gegenüber der Porsche AG Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Nachdem diese Ansprüche außergerichtlich zurückgewiesen wurden, erhob die Kanzlei für den Kläger Klage beim Landgericht Heidelberg. Der Klage gegen den Händler und gegen die Porsche AG gab das Landgericht nunmehr teilweise statt. Der Händler wurde dazu verurteilt, den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des manipulierten Porsche Cayenne zurückzuzahlen. Die Porsche AG muss die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz tragen.

Das Landgericht Heidelberg stellte fest, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Händler, von dem das Fahrzeug gekauft wurde, rechtmäßig war. Das Fahrzeug ist manipuliert und war daher mangelhaft. Eine Frist zur Nacherfüllung musste der Kläger nicht setzen und der Mangel ist auch nicht unerheblich. Deshalb konnte der Kläger sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Auf das Software Update muss er sich nicht einlassen.

Das Landgericht Heidelberg begründet seine Entscheidung gegen die Porsche AG damit, dass die Porsche AG den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Durch das Verwenden und das Inverkehrbringen des Porsche Cayenne mit einer illegalen Abschalteinrichtung hat sich die Porsche AG sittenwidrig verhalten. Das Landgericht Heidelberg geht von einem Schädigungsvorsatz der Porsche AG aus. Der Vorstand der Porsche AG habe eine Schädigung der Vermögensinteressen der Käufer zumindest billigend in Kauf genommen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend für, teilt mit: „Es ist ein weiteres Urteil, welches unsere Kanzlei gegen die Porsche AG erstreiten konnte. Folgerichtig lässt sich die Rechtsprechung gegen die Volkswagen AG auch auf die Porsche AG übertragen. Es sind zwischenzeitlich tausende Urteile gegen die Volkswagen AG ergangen. Gegen die Porsche AG werden zahlreiche weitere Urteile folgen. Geschädigte sollten einen Rechtsanwalt aufsuchen, um sich beraten zu lassen.“