26.10.2018Abgasskandal

Opel Abgasskandal - was Geschädigte tun können, Rechtsanwälte reichen Klage ein

Am 15.10.2018 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Räumlichkeiten von Opel wegen des Verdachts des Betruges wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen durchsuchen ließ. Auch das Bundesministerium für Verkehr äußerte sich dazu. Es sollen ca. 100.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Cascada und Zafira zwangsweise durch das Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen werden, um eine neue Software aufspielen zu lassen. Nach Angaben des Ministeriums sei bereits im Sommer eine amtliche Anhörung an Opel erfolgt, die Opel verschleppt haben soll. Besitzer solcher Fahrzeuge sind verunsichert.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt mehr als 7000 Gerichtsverfahren bundesweit und konnte bereits hunderte Gerichtsurteile zugunsten der Geschädigten im Abgasskandals erstreiten. Die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen außerdem in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage für den Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC, die am 01.11.2018 eingereicht wird. Die Kanzlei empfiehlt, die Ansprüche gegen Opel prüfen zu lassen. Erst kürzlich hat die Kanzlei eine erste Klage für einen Käufer eines Opel Insignia vor dem Landgericht Offenburg erhoben. Er begehrt von Opel die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Begründet wird dies damit, dass er vorsätzlich getäuscht wurde. Die Chancen stehen sehr gut, das Verfahren zu gewinnen.

Geschädigte haben die Möglichkeit, sowohl gegen den Händler, der das Fahrzeug verkauft hat, als auch gegen Opel zu klagen. Mit ihrer Klage kann entweder die Wertminderung des Fahrzeugs geltend gemacht oder die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt werden, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Geschädigte Verbraucher, die ihr Fahrzeug geleast oder über einen Autokredit finanziert haben über die Opel Bank bzw. über die Opel Leasing, können ihren Vertrag auch nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist noch heute widerrufen. Die auf das Bank-und Kapitalmarktrecht hochspezialisierte Kanzlei Dr. Stoll und Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kommt bei den Verträgen von Opel zu dem Ergebnis, dass sich Fehler in den Verträgen finden, die zu einem ewigen Widerrufsrecht führen. Dies hat den Vorteil, das Fahrzeug zurückgeben und den Autokreditvertrag bzw. den Leasingvertrag vorzeitig beenden zu können. Erst kürzlich hat das Landgericht Ravensburg entschieden, dass keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu bezahlen ist. Die Kanzlei hat bereits eine erste Klage gegen die Opel Leasing eingereicht wegen der Rückabwicklung eines privaten Leasingvertrages. weitere Informationen zum Widerruf eines Autokredits bzw. eines Leasingvertrages finden Geschädigte hier: Autokredit / Leasing Widerruf