10.12.2018 Abgasskandal

Neuer VW Skandal – Rückruf 01C5, Rechtsanwälte machen Ansprüche gegen VW geltend

Die Volkswagen AG ruft mehrere tausend Fahrzeuge unter der Rückrufaktion 01C5 zurück. In einem Schreiben aus November 2018, welches mit Volkswagen Verbraucherschutz überschrieben ist, teilt die Volkswagen AG mit, dass im Rahmen einer internen Überprüfung festgestellt worden sei, dass in bestimmten Zeiträumen Fahrzeuge verkauft wurden, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Deshalb werden die Fahrzeuge zurückgerufen.

Die Medien griffen im Dezember 2018 dieses Thema auf. Es wird berichtet, dass VW seinen Kunden jahrelang Testfahrzeuge ohne Zulassung verkauft habe. Es soll um Fahrzeuge gehen, die zwischen 2006 und 2018 gebaut wurden. Betroffen sind die Modelle UP, POLO, GOLF, SCIROCCO, EOS, TOURAN, TIGUAN, SHARAN, PASSAT, PHAETON, TOUAREG. Zwischenzeitlich hat auch das Kraftfahrtbundesamt einen amtlichen Rückruf angeordnet. Auf der Homepage des Kraftfahrt Bundesamtes heißt es:

 

KBA-Referenznummer:

8208

Hersteller/Marke:

VW

Verkaufsbezeichnung:

UP, POLO, GOLF, SCIROCCO, EOS, TOURAN, TIGUAN, SHARAN, PASSAT, PHAETON, TOUAREG,

Betroffene Baugruppe:

Unbekannt

Baujahr von:

2005

Baujahr bis:

2017

Veröffentlichungsdatum:

06.12.2018

Hotline:

0536183899884

Beschreibung:

Fahrzeuge entsprechen möglicherweise hinsichtlich sicherheitsrelevanter Systeme und Baugruppen nicht dem zum Auslieferungszustand gültigen Serienstand.

 

Es soll sich dabei um sogenannte Vorserienfahrzeuge handeln. Betroffen seien ca. 6700 Fahrzeuge. Nach Ansicht von VW sei der Verkauf zwar grundsätzlich zulässig, jedoch sei versäumt worden zu dokumentieren, was an den betroffenen Fahrzeugen nicht seriengemäß ist. Begründet wird der Rückruf mit ungeklärten Sicherheitsfragen. Da heute nicht mehr geklärt werden könne, was an den Fahrzeugen gemacht wurde, sei der Rückruf die sichere Variante.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit federführend mehr als 8000 Verfahren im Abgasskandal führt und wann der 1. Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt ist, teilt mit: „Wir sind bereits beauftragt, Ansprüche gegen VW geltendzumachen. Es handelt sich um einen weiteren Skandal. VW hat die Kunden offensichtlich getäuscht. Dies muss VW nunmehr ausbaden. Geschädigte sollten sich anwaltliche Hilfe holen, damit sie nicht übervorteilt werden.“

Geschädigten ist dringend zu raten, sich an einen Anwalt zu wenden. Es bestehen Schadensersatzansprüche gegen VW. Eine Einigung mit VW sollte nicht vorschnell ohne anwaltliche Hilfe erfolgen. Es ist völlig unklar, wie VW die Kunden entschädigen wird.