12.12.2019Abgasskandal

Neuer KBA-Präsident gern gesehener Gastredner der Automobilindustrie / Verquickung von Politik und Autolobby unübersehbar

Das im Diesel-Abgasskandal in der Kritik stehende Kraftfahrt-Bundesamt KBA bekommt mit Richard Damm einen neuen Präsidenten. Das Bundeskabinett der Großen Koalition stimmte der Personalie bereits am Mittwoch zu. Die „Wirtschaftswoche“ hatte zuerst darüber berichtet. Damm löst Ekhard Zinke ab, der zum 31. Januar 2020 in den Ruhestand geht. Das KBA war im Diesel-Abgasskandal bei VW und Daimler dahingehend aufgefallen, dass es bis heute die Kontroll- und Überwachungspflichten gegenüber den Automobilherstellern nur unzureichend ausübt und Gerichte bei der Aufklärung des Skandals behindert. Das KBA mit Sitz in Flensburg ist die oberste deutsche Behörde für den Straßenverkehr und untersteht dem Bundesverkehrsministerium. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr hat aufgrund der Versäumnisse der Behörde und des Ministeriums mehrere Staatshaftungsklagen eingereicht – mehr dazu hier. Sie gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal und deren Gesellschafter vertreten in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG.

„Mit dem neuen Mann an der Spitze wird sich an der Politik des KBA im Diesel-Abgasskandal nichts ändern“, ist sich Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sicher. Denn der Diplomingenieur Damm kommt direkt aus dem Bundesverkehrsministerium und ist dort Leiter des Referats, dass zuständig für Fahrzeuge im Straßenverkehr ist. Im Kern geht es bei seiner Arbeit um Genehmigungsprozesse, Qualitätssicherung, Marktüberwachung und Sanktionen – also letztlich um Belange des KBA. „Er ist für die Versäumnisse der Politik und der Behörde im Diesel-Abgasskandal neben dem Minister Andreas Scheuer mit verantwortlich“, stellt Sauer fest. Damm war auch ein gern gesehener Redner beim Verband der Automobilindustrie VDA. Im April 2017 hielt er nach Informationen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beim 19. Technischen Kongress des VDA das Referat „Typgenehmigung, quo vadis? – Markt­überwachung als Kontrollinstrument“.

 „Die Verquickung von Automobilindustrie und Politik ist unsäglich“, betonte Sauer, der mit Kanzlei-Mitinhaber, Dr. Ralf Stoll, am 13. August 2019 in einem Brief an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine Welle von Staatshaftungsklagen angekündigt hatte: "Um es in deutlichen Worten zu fassen, sehr geehrter Herr Minister Scheuer, wir werfen Ihnen und Ihrem Vorgänger persönlich Beihilfe zum Betrug vor und werden Sie deshalb in Anspruch nehmen.“ Die Kanzlei wollte mit einem fünfseitigen Schreiben erreichen, dass das Bundesverkehrsministerium die Autobauer sowie das Kraftfahrt-Bundesamt KBA dazu bewegt, das wahre Ausmaß im Diesel-Abgasskandal endlich offenzulegen. Zudem sollte die Verjährung in dem Skandal generell aufgehoben werden, auch weil die Aufklärung sehr schleppend verläuft. Der CSU-Politiker ließ den Brief bisher unbeantwortet. Das Bundesverkehrsministerium sagte via Pressestelle gegenüber dem Magazin „Der Spiegel“, dass die vorgetragenen Argumente abwegig seien. Die Kanzlei hatte im August 350 Mandanten, die den Staat in der Sache verklagen wollten, jetzt ist die Zahl auf über 1000 angestiegen. Sie sind alle Geschädigte im Diesel-Abgasskandal. "Die Ignoranz von Andreas Scheuer zeigt uns, dass Staat und Politik im Diesel-Abgasskandal bereits viel zu oft weggesehen haben“, betonte Ralf Stoll. „Letztlich sind die politisch Verantwortlichen am Entstehen des Dieselskandals selbst beteiligt.“

 

Die Vorwürfe im Diesel-Abgasskandal an Minister und KBA

Obwohl es frühe Hinweise auf das Verwenden von Abschalteinrichtungen gab, hat das KBA offensichtlich die Typengenehmigungen ohne hinreichende Tests und Prüfungen erteilt. Den Hersteller-Angaben wurde blind vertraut. Selbst als im Jahre 2015 der Abgasskandal und die Manipulationen der Volkswagen AG bekannt wurden, konnte die die VW-Tochter Audi bis in das Jahre 2018 noch manipulierte Fahrzeuge verkaufen, ohne dass das KBA einschritt. Dies war nur deshalb möglich, weil Ministerium und Behörde im Rahmen ihrer Tätigkeit versagten oder gar bewusst wegsahen.

Außerdem weigern sich KBA und Ministerium gesetzeswidrig, Informationen herauszugeben, die den Geschädigten helfen könnten, ihre Ansprüche gegen die Autohersteller durchzusetzen. So lehne das KBA etwa Akteneinsicht mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse ab. „Der Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann jedoch kein Betriebsgeheimnis darstellen“, so Ralf Stoll. „Das Ministerium soll dafür sorgen, dass das KBA den Klägern genaue Informationen über die Manipulationen zur Verfügung stellt.“ Details, die für die Gerichtsprozesse gegen die Autohersteller nötig wären, müssen die Geschädigten derzeit mühsam vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes einklagen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wirft der Bundesrepublik Deutschland und den Ministern deshalb in der Summe der Vorwürfe Beihilfe zum Betrug und die mangelnde Überwachung sowie leichtfertige Erteilung der Typengenehmigung vor. Aus diesem Fehlverhalten rührt zugunsten der Geschädigten ein Schadensersatzanspruch wegen Staatshaftung. Daneben wird der Bundesrepublik Deutschland eine unzureichende Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG vorgeworfen. Im deutschen Recht sind keine abschreckenden Strafen vorgesehen wie beispielsweise in den USA. Eine mögliche gigantische Strafe hätte die Autobauer vom Betrügen abhalten können. Und die Entwicklung einer ordentlichen Abgasreinigung wäre dann für die Industrie günstiger gekommen.

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.