Das Landgericht Stuttgart hat in der letzten Woche Daimler zu Schadensersatz in 3 Fällen verurteilt. Hintergrund dieser Entscheidungen ist der Abgasskandal. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit langem der Ansicht, dass Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG bestehen. Das Landgericht Stuttgart bestätigt genau diese Auffassung und kommt zu dem Ergebnis, dass eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde. Brisant daran ist, dass es das Heimatgericht der Daimler AG ist. Die Chancen für Käufer eines Mercedes Diesel, das Fahrzeug zurückgeben zu können, sind daher sehr hoch.
Das Gericht wertete die sogenannten Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung. Daimler bestreitet dies und meint, das sogenannte Thermofenster sei zulässig. Dem erteilte das Landgericht Stuttgart jedoch eine Absage. Damit ist der Weg frei für Schadensersatz gegenüber Daimler.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit im Abgasskandals mehr als 10.000 Gerichtsverfahren führt, bereits hunderte wegweisende Urteile erstritten hat und an der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG federführend beteiligt ist, teilt mit: „Damit bestätigte das Landgericht Stuttgart, dass Schadensersatzansprüche gegen Daimler bestehen. Geschädigte haben sehr gute Chancen, das Fahrzeug zurückgeben zu können und sollten diese nutzen.“