Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht für Autokäufer erste deutsche Klage gegen Volkswagen bei Gericht ein
31.08.2018Abgasskandal
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht für Autokäufer erste deutsche Klage gegen Volkswagen bei Gericht ein
Die vom Abgasskandal betroffenen Autokäufer wehren sich. Für den Käufer eines 2010 gebauten Golf GTD wurde von der Kanzlei heute am 06.10.2015 die nach unserer Kenntnis erste Klage eines Autokäufers gegen die Volkswagen AG selbst bei Gericht eingereicht.
In der Klage geht es um einen Fall, in dem sich wohl viele Dieselkäufer wiedererkennen können: Der Kläger hatte sich für den Golf GTD u.a. deshalb entschieden, weil dieses Auto sich durch niedrige Schadstoffanteile in den Abgasen, vor allem bei den Stickoxid-Werten, positiv von ähnlichen Autos unterschied. Immerhin liegt eine große Umweltzone direkt vor der Haustüre: die Stadt Freiburg. Nach dem Bekanntwerden der Abgasaffäre musste der Kläger vor einigen Tagen jedoch bei einem Check auf der Internetseite von Volkswagen die ernüchternde Bestätigung lesen, dass sein Golf von der Software betroffen sei, die die Stickoxidwerte im Prüfstandlauf optimiert.
Durch die jetzt eingereichte Klage soll der Autobauer VW verpflichtet werden, alle bereits vorhandenen und drohenden Schäden von dem Kläger fern zu halten. Da die Volkswagen AG den manipulierten Golf GTD gebaut hat, soll sie nun auch für die Schäden des Klägers aufkommen.