28.01.2020Abgasskandal

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Industrie durchsetzt im Diesel-Abgasskandal Politik und Justiz / Verfassungsrichter Harbarth und der "Ruch der Befangenheit"

Im Diesel-Abgasskandal kämpft die Automobilindustrie gegen die Verbraucher mit harten Bandagen. Teilweise geht das Hand in Hand mit der Politik und Teilen der Justiz. „Die Durchsetzung der Politik und der Rechtsprechung mit industrienahen Personen wird hierzulande immer offenkundiger. Das ist ein großes Problem,“ äußerte sich Ralph Sauer von der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr kritisch im Interview mit dem Badischen Tagblatt am 25. Januar 2020. (Siehe Download) Als Beispiele für die Verstrickungen zwischen Industrie, Politik und Justiz nannte Sauer den aktuellen Fall „Reuschle“ am Stuttgarter Landgericht und auch die Ernennung des ehemaligen Politikers und Anwalts Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter.

Harbarth bringt den „Ruch der Befangenheit“ mit sich

Der aktuelle Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth bringt für Sauer „den Ruch der Befangenheit“ mit sich. „Ich kenne ihn persönlich nicht“, sagte Sauer. „Doch selbst wenn er ein netter Kerl und ein guter Jurist wäre, hat er keine Vita, die für dieses Amt tauglich ist. Seine Person bringt aufgrund der Vorgeschichte immer den Verdacht der Beeinflussbarkeit mit sich – und das beschädigt das Gericht. Deswegen haben wir gegen seine Ernennung auch Verfassungsbeschwerde eingelegt“ – mehr dazu hier. Harbarth müsse sich vorwerfen lassen, dass er für die Kanzlei Schilling, Zutt und Anschütz (SZA) als Rechtsanwalt in den vergangenen Jahren Millionen mit der Vertretung der Interessen von Großkonzernen verdient habe. „Es liegt sehr nahe, dass er auch in deren Sinne denkt. Seine Berufung war politisch sehr ungeschickt“, fasst Sauer den Fall zusammen. Niemand sollte in ein Amt gehoben werden, der sich zu nah an Gruppen bewegt habe, die knallharten Lobbyismus betreiben.

Für Sauer ist Harbarth kein Einzelfall, sondern die Spitze des Eisbergs. Die Zahl der Lobbyisten im Bundestag nehme stetig zu. Die Organisation Lobbycontrol prangere dies auch immer wieder an. Früher sei die Berufsgruppe mit den meisten Abgeordneten im Parlament die der Lehrer, heute seien es Anwälte und Berater. Man bekomme immer mal wieder durch Zufall mit, dass der eine oder andere Abgeordnete bei dieser oder jener Großkanzlei oder Beraterfirma tätig sei. Sauers Analyse: „Solche Leute sind immer für die gleiche Klientel unterwegs: die große Industrie. Ihr Einfluss auf die Gesetzgebung wächst, ohne dass man offiziell von Lobbyismus sprechen würde.“

 

Fall „Reuschle“: Wie Lobbyisten Gerichte unterwandern

Wie intensiv Lobbyisten versuchen, Gerichte zu unterwandern, zeigt für Ralph Sauer der Fall „Reuschle“ am Stuttgarter Landgericht. Dort wollte der sogenannte Dieselrichter Dr. Fabian Richter Reuschle im Diesel-Abgasskandal 21 Verfahren gegen Daimler zusammenfassen und zur Vorabentscheidung ans EuGH schicken. Das Europäische Gerichte sollte Fragen zum Diesel-Abgasskandal beantworten. Also: Verstoßen Manipulationen am Abgaskontrollsystem gegen europäisches Recht? Gelten die Emissionsgrenzwerte auch auf der Straße und nicht nur auf dem Prüfstand – wie die Autobauer gerne behaupten? Daraufhin stellten die Anwälte von Daimler gegen den Richter einen Befangenheitsantrag. Ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter stellt eine Verfahrenspartei dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO, § 24 Abs. 2 StPO). „Über diesen Antrag gegen Reuschle müsste nun wieder ein Richter mitentscheiden, der vor seiner Richterzeit für die Kanzlei Gleiss Lutz aus Stuttgart gearbeitet hatte, die Daimler genau in diesen 21 Verfahren mit vertritt“, berichtete Sauer weiter.  Nun gab es auch gegen diesen Richter einen Befangenheitsantrag. Der ist mittlerweile abgelehnt  – mehr dazu hier. Die Gründe für die Ablehnung des Befangenheitsantrags hält Sauer für besorgniserregend. Man könne schon den Eindruck gewinnen, dass Teile des Gerichts und Lobbyisten-Kanzlei enger mit einander verbunden seien, als nötig. Denn in der Ablehnung heißt es wörtlich:
 

„Auch die Zusammenschau aller Umstände begründet eine Besorgnis der Befangenheit nicht. Die Beklagte ist ein weltweit tätiger Konzern mit tausenden Mitarbeitern in der Region des Landgerichts Stuttgart. Die Kanzlei Gleiss Lutz ist eine international tätige Kanzlei mit rund 350 Anwälten und Gründungssitz in Stuttgart. Bei der Größe des Konzerns und der Kanzlei, der gemeinsamen juristischen Ausbildung von Richtern und Anwälten, der gewünschten „Durchlässigkeit" der Berufszweige und der erforderlichen Zusammenarbeit der Organe der Rechtspflege sind persönliche Kontakte aller Richter des Landgerichts Stuttgart zu Mitarbeitern der Beklagten auf privater Ebene und zu Anwälten aus der Kanzlei Gleiss Lutz auf professioneller Ebene eher die Regel als die zu einer Befangenheit führende Ausnahme.“

 

Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen: Derzeit läuft gegen die beschließenden Richter ebenfalls ein Befangenheitsantrag. Dieses Mal von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.