14.05.2020Abgasskandal

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bereitet im Fall Harbarth Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr bereitet derzeit im Fall Harbarth eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18. März 2020 (Az. 2 BvR 2088/19) die Verfassungsbeschwerde der Kanzlei gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter nicht angenommen. Der Gang ans europäische Gericht ist die letzte Möglichkeit doch noch mit der Beschwerde Gehör zu finden. Nach wie vor halten Mandanten der Kanzlei Harbarth am Bundesverfassungsgericht für nicht tragbar. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt soll vom Bundesrat am Freitag, 15. Mai, zum Gerichtspräsidenten gewählt werden. „Durch die Personalie Harbarth sehen wir die Gefahr, dass Lobbyisten aus der Automobilindustrie direkt Einfluss auf das Gericht ausüben können“, begründete Kanzlei-Mitinhaber Ralph Sauer den Gang ans Verfassungsgericht. Dieser Sorge wird mit der Anrufung des EGMR unterstrichen.

Tadellose Ruf des Verfassungsgerichts bereits jetzt beschädigt

Die Verbraucher-Kanzlei hatte am 28. November 2019 Beschwerde gegen die Ernennung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth eingelegt, weil Mandanten die Befürchtung haben, Harbarth könne aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Anwalt für die Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz aus Mannheim nicht objektiv Recht sprechen. Zu den Mandanten von SZA gehören unter anderem die Automobil- und Pharmaindustrie. Überraschend war für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer der ablehnende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht gekommen. „Im Gegensatz zu einer öffentlichen Verhandlung erledigt sich die Sache auf diese Weise lautlos. Die ganze Sache ist dem Bundesverfassungsgericht ohnehin unangenehm“, meinte Ralph Sauer, Mitinhaber und Geschäftsführer der Kanzlei. Der nationale Weg war mit der Nichtannahme der Beschwerde zu Ende.

Auf europäischer Ebene gibt es jedoch die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Bereits jetzt hält Sauer das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts durch den Fall Harbarth für beschädigt. Mit den insgesamt vier Beschwerden gegen die Ernennung Harbarths zum Verfassungsrichter habe sich das Gericht nie wirklich beschäftigt, obwohl einige der Beschwerden Substanz hatten.  Da werde lieber auf Biegen und Brechen an einer Personalie festgehalte, ohne tatsächlich den Sachverhalt zu prüfen.

Seltsam findet Sauer auch die Rolle des scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Dessen Amtszeit endete Anfang Mai 2020. Harbarth soll am 15. Mai 2020 turnusgemäß sein Nachfolger werden. Voßkuhle und seine 1. Kammer des Zweiten Senats hatte eine ähnliche Beschwerde wie die von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ebenfalls nicht angenommen (Az. 2 BvR 2082/19). Dabei entschied Voßkuhle sogar über einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst. „Für den Bürger wirkt das befremdlich und ist nicht mehr nachvollziehbar. Letztlich mündet die respektlose Vorgehensweise in einem Ansehensverlust einer bisher tadellosen Institution der Bundesrepublik“, bedauerte Sauer die Entwicklung und Vorgehensweise des Ersten Senats.
 

Online-Petition soll Harbarth als Gerichtspräsidenten verhindern

Die Wahl zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wird im Vorfeld von vielen Misstönen begleitet. Die Amtszeit von Andreas Voßkuhle ist am 6. Mai 2020 abgelaufen. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth und Vizepräsident des Gerichts gilt als designierter Nachfolger und soll am Freitag, 15. Mai 2020, vom Bundesrat gewählt werden. Dazu benötigt er eine Zweidrittelmehrheit. Sein Image ist von vier abgelehnten Verfassungsbeschwerden und jetzt auch noch von einer Online-Petition sowie einer Unterschriftensammlung, die sich gegen seine Wahl richten, angekratzt. Mit seiner früheren Tätigkeit für die Kanzlei SZA und seinen ungeklärten Einkommensverhältnissen als Bundestagsabgeordneter beschäftigen sich vor allem die sozialen Medien. Die Bürgerrechtlerin Marianne Grimmenstein hat auf der Plattform www.change.org eine Online-Petition gegen die Wahl Harbarths zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf den Weg gebracht. Bisher haben rund 11.313 User unterschrieben.

Grimmenstein hält Harbarth aufgrund seiner beruflichen und politischen Vergangenheit für ungeeignet, Nachfolger von Andreas Voßkuhle zu werden. Sie und ihre Unterstützer fordern daher den Bundesrat dazu auf, Harbarth nicht in das Amt des Gerichtspräsidenten zu wählen. Sie befürchtet durch eine mögliche Wahl die Demontage des Rechtsstaates. „Ein Konzern-Lobbyist, wie Stephan Harbarth einer ist, wird niemals unserem Gemeinwohl dienen“, fasst Grimmenstein ihr Unwohlsein bei der Personalie zusammen.

Neben der Online-Petition initiierte sie noch eine Unterschriften-Sammlung gegen die Wahl Harbarths zum Präsidenten. Am 12. Mai 2020 konnte sie insgesamt 14.451 Unterschriften dem Präsidenten des Bundesrates Dietmar Woidke und den Mitgliedern des Bundesrates zuschicken. An der Online-Petition können sich besorgte Bürger weiter beteiligen. Sie forderte dabei von Woidke, sich von einer möglichen Wahl Harbarths zu distanzieren. Über die Online-Petition rief die Aktivistin die Unterzeichner dazu auf, sich mit der Forderung, Harbarth nicht zu wählen, auch per Mail an den Bundesrat zu wenden.

Grimmenstein ist durch ihren Kampf gegen das höchst umstrittene Freihandelsabkommen CETA deutschlandweit bekannt geworden. Sie hat nach eigenen Angaben die größte Bürgerklage der Bundesrepublik vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. 68.058 Bürger beteiligten sich an dem Verfahren. Im Oktober 2016 lehnte das Gericht den Eilantrag ab, setzte aber bis zur endgültigen Prüfung der Klage der Bundesregierung enge Grenzen. Bei der Unterzeichnung durch die Bundesregierung muss gewährleistet sein, dass Deutschland das Abkommen trotz des vorläufigen Inkrafttretens durch ein einseitiges Kündigungsrecht wieder aufkündigen kann. Bis heute steht eine endgültige Entscheidung des Gerichts noch aus. Bei der entsprechenden Online-Petition gegen CETA haben bis heute fast 319.000 User unterschrieben.

Was spricht gegen Stephan Harbarth als Bundesverfassungsrichter?

  1. Vergangenheit bei der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz SZA

    1. „Durch die Personalie Stephan Harbarth sehen wir die Gefahr, dass Lobbyisten aus der Automobilindustrie direkt Einfluss auf das Gericht ausüben können“, begründete Ralph Sauer, Geschäftsführer und Mitinhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, im November 2019 den Gang ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Harbarth war in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in führender Rolle bei der Kanzlei Schilling, Zutt, Anschütz (SZA) in Mannheim als Rechtsanwalt tätig.
       
    2. Sauer befürchtet die Eventualität, dass Verfahren im Diesel-Abgasskandal, die vor dem Verfassungsgericht landen, auf einen Richter stoßen, der nicht frei von Fremdeinflüssen ist. Die Kanzlei SZA berät die Großindustrie inklusive Automobilindustrie. Gerade deshalb sehen im vom Diesel-Abgasskandal von VW betroffene Verbraucher die Gefahr, dass die Automobilindustrie und der damit zusammenhängende Industriekomplex wie Zulieferer die Möglichkeit erhalten, die Rechtsprechung zu ihren Gunsten zu beeinflussen - und das auf Kosten der Bürger. Die Kanzlei SZA vertritt beispielsweise VW in Aktien-Verfahren.
       
  2. Doppeltätigkeit als Bundestagsabgeordneter und SZA-Anwalt
    1. Die SZA-Kanzlei führte in ihren Jahresabschlussberichten Stephan Harbarth immer als vollwertiges und hauptberufliches Mitglied des Vorstands später als Geschäftsführer. Nach dem Abgeordnetengesetz (Paragraph 44a Satz 1) muss jedoch die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter im Mittelpunkt des Arbeitslebens eines Abgeordneten stehen. Ist das Mandat ordnungsgemäß ausgeübt worden, konnte Harbarth niemals als Anwalt rechtsberatend tätig gewesen sein, um Einkünfte in Millionenhöhe zu erzielen. Das Abgeordnetengesetz erklärt die „Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen“ für unzulässig, „wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird“ (§ 44a Abs. 2 S. 2 AbgG).
       
    2. Es besteht somit der begründete Verdacht einer möglichen Fremdbeeinflussung des Bundesverfassungsrichter Stephan Harbarth durch die Automobilindustrie. Damit hat seine Ernennung unmittelbare rechtliche Auswirkungen auf die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche der von der Automobilindustrie im Diesel-Abgasskandal geschädigten Verbraucher. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt im Skandal zahlreiche Verbraucher unter anderem gegen Volkswagen und Daimler. Insofern sah die Kanzlei in der Verfassungsbeschwerde das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz) und dem unabhängigen Richter (Artikel 97 Grundgesetz) gefährdet.
       
  3. Juristische Reputation als Honorarprofessor fragwürdig
    1. In einem Handelsblatt-Artikel vom 5. März 2020 werden Fragen zur Harbarths fachlicher Reputation aufgeworfen. Im Juni 2018 wurde Harbarth in den Kreis der Herausgeber der renommierten „Zeitschrift für Gesellschaftsrecht“ (ZGR) aufgenommen. Zuvor wurde der CDU-Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte aus dem Herausgeberkreis herausgedrängt. Dagegen klagte Hirte. Eine rechtskräftige Entscheidung steht dazu noch aus.
    2. Bei der Zeitung für Gesellschaftsrecht wird ein Plan für die Aufnahme des künftigen Verfassungsrichters Harbarth hingegen bestritten. Peter Hommelhoff, ehemaliger Rektor der Universität Heidelberg und Mitherausgeber der ZGR sagt: „Den übrigen Herausgebern war bei Berufung von Herrn Harbarth im Juni 2018 nicht bekannt, dass er Ende 2018 zum Bundesverfassungsrichter berufen würde.“ Hommelhoff ist übrigens der Doktorvater von Stephan Harbarth.
    3. In dem Artikel äußert sich Rechtsanwalt und CDU-Mitglied Claus Schmitz aus Köln skeptisch über die Berufung Harbarths zum Honorarprofessor der Uni Heidelberg im März 2018. Schmitz hatte auch Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Harbarth zum Verfassungsrichter eingelegt. Seine Beschwerde wurde wie die von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nicht angenommen. Ohne eine Professur wäre Harbarth als Verfassungsrichter nicht durchsetzbar gewesen. Deshalb vertritt Schmitz die Ansicht, dass die Uni Heidelberg den Weg für Harbarth geebnet hat.
    4. Anwalt Schmitz hat sich an die Universität gewandt, um zu klären, warum und durch wen Harbarth dort Honorarprofessor wurde. Doch die Universität verweigert ihm die Namen der zwei externen Gutachter, die die Professur stützen, sowie Einsichtnahme in die Gutachten. Auch dem Handelsblatt gegenüber beruft sich die Universität auf Vertraulichkeit - „im Interesse des offenen Wortes in den akademischen Berufungs- und Bestellungsverfahren.“ Gespräche im Vorfeld der Ernennung seien der Juristischen Fakultät „nicht bekannt“. Hinter vorgehaltener Hand erzählt man sich jedoch, dass der ehemalige Heidelberger Uni-Rektor, aktueller ZGR-Mitherausgeber und Harbarths Doktorvater Peter Hommelhoff bei der Ernennung zum Honorarprofessor Pate gestanden haben soll. War Hommelhoff womöglich einer der Gutachter? War der andere ein ehemaliger SZA-Anwalt, der jetzt als Professor lehrt, wie es auf Twitter geflüstert wird?
       
  4. In der Summe dieses Puzzles wird letztlich der Eindruck erweckt, Harbarth ist von seinen ehemaligen Mandanten und seiner Kanzlei Richtung Bundestag und Bundesverfassungsgericht geschickt worden. Alleine wie er in kürzester Zeit im März 2018 Honorarprofessor und im Juni 2018 Mitherausgeber der ZGR wurde, ist verblüffend. Im April schrieben die ersten Zeitungen, dass Harbarth als Verfassungsrichter und damit später als Präsident des Gerichts im Gespräch sei. Im Herbst 2018 wurde er dann zum Verfassungsrichter gewählt.
     
  5. Auch seine Wahl zum Bundestagsabgeordneten im September 2009 hat einige Besonderheiten. Bereits im Frühjahr 2008 war klar, dass Harbarths Vorgänger im Wahlkreis Rhein-Neckar, Bernd Schmidbauer, nicht mehr für die Bundestagswahl 2009 kandidieren werde. Posten wie ein mögliches Bundestagsmandat werden in der Regel schon Monate vor der Wahl ausverhandelt. Und genau 2008 schied Harbarth als Partner der internationalen US-Sozietät Shearman & Sterling aus. Für die hatte er seit 2000 gearbeitet. US-Kanzleien haben strenge Richtlinien bei Verbindungen mit aktiven Politikern. Harbarth wechselte zu Schilling, Zutt & Anschütz, die sich im April 2008 aus der Kanzlei Shearman & Sterling wiederausgegliedert hatten. 2000 waren beide Kanzleien am Standort Mannheim zusammen gegangen. Bei SZA übernahm Harbarth 2008 einen Vorstandsposten. Interessanterweise wurde er 2018 Geschäftsführer als die SZA AG in eine GmbH umgewandelt wurde – also in dem Jahr, in dem sein Aufstieg Richtung Bundesverfassungsgericht begann. 

 

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt