
Interessengemeinschaft der VW Geschädigten gegründet - Sammelklage möglich?
UNSER ZIEL: Durch eine Vertretung zahlreicher Geschädigter wollen wir VW außergerichtlich dazu bringen, den Schaden wieder gut zu machen, ohne dass Gerichtsprozesse notwendig sind!
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auf Großschadenfälle spezialisiert ist, hat nunmehr die "Interessengemeinschaft VW-Geschädigte" ins Leben gerufen. Daran beteiligen können sich VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Autokäufer sowie Wertpapierbesitzer. An die Kanzlei haben sich bereits über 3.000 geschädigte VW-Autokäufer und Aktienbesitzer gewandt. Die Interessen der beiden Gruppen von Geschädigten werden gebündelt, um eine möglichst hohe Durchschlagskraft erreichen zu können. Die Erfahrung der Kanzlei mit Großschadensfällen hat gezeigt, dass die Vertretung einer sehr großen Anzahl von Geschädigten einen ganz erheblichen Druck auf Unternehmen ausübt, um so jedem Einzelnen eine bessere Verhandlungsposition zu verschaffen. Nach dem Motto, der einzelne Verbraucher ist schwach, die große Gemeinschaft jedoch stark, wird die Kanzlei nunmehr massiv die Ansprüche der Autobesitzer, der VW-Aktionäre und der Wertpapierbesitzer durchsetzen.
"Sammelklage" wird vorbereitet - "Interessengemeinschaft VW-Geschädigte"
Gerade die VW-Autobesitzer müssen jeden Tag damit rechnen, dass ihre Ansprüche auf Nachbesserung und Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs verjähren. Hier ist deshalb besondere Eile für die Autobesitzer geboten. Es kommt auch hinzu, dass VW angekündigt hat, erst im Jahre 2016 im Rahmen des Rückrufs die Manipulation bei den VW-, Audi-, Seat- und Skoda-Fahrzeugen zu beheben. Diese Aktion soll sich bis Ende 2016 hinziehen. Bis heute ist völlig unklar, ob ein einfaches Softwareupdate genügt, um den Mangel endgültig zu beheben. Teilweise ist die Rede davon, dass Veränderungen am Motor notwendig sind. Es ist auch die Rede davon, dass höhere Verbrauchs- und Schadstoffwerte entstehen können. Leider lässt Volkswagen die Autobesitzer im Regen stehen und klärt darüber nicht auf.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der Ansicht, dass bei den manipulierten PKWs ein Makel zurück bleiben wird. Dies sollten sich die Autobesitzer des VW-Konzerns nicht gefallen lassen, da sie auf die besondere Seriosität des Unternehmens vertraut haben. Wenn Autobesitzer nunmehr abwarten bis VW endlich die Nachbesserung bis Ende 2016 vorgenommen hat und sich anschließend herausstellt, dass die Mängel nicht endgültig behoben werden können, kann es bereits zu spät sein, da viele Ansprüche dann verjährt sein dürften. Es ist daher schnelles Handeln geboten. VW-Geschädigte sollten sich daher umgehend der Interessengemeinschaft VW der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer anschließen.
Auch für Wertpapierbesitzer ist umgehendes Handeln geboten, um die Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bereitet derzeit eine "Sammelklage" nach dem Kapitalanlegermusterverfahren vor. Auch für Autobesitzer wird derzeit geprüft, ob eine "Sammelklage" möglich ist, durch die Bündelung der zum Schadensersatz berechtigen PKW-Besitzer.