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Gericht sieht Timerfunktion als Abschalteinrichtung
Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal am OLG Koblenz vor schwerer Schlappe

Am Oberlandesgericht Koblenz kündigt sich im Diesel-Abgasskandal für Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) eine Niederlage an. Der fünfte Senat machte in seinem Hinweisbeschluss vom 14. November 2022 keinen Hehl daraus, dass sich seiner Ansicht nach im streitgegenständlichen Fiat-Motor zwei Abschalteinrichtungen befinden. Sinn und Zweck der sogenannten Timerfunktion sieht das OLG darin, die Abgasreinigung für den Prüfstand zu optimieren (Az.: U 5 1334/22). Im realen Straßenbetrieb überschreitet dann der Motor die gesetzlichen Abgasgrenzwerte. Kann Fiat die Notwendigkeit der Timerfunktion nicht erklären, ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am Ende des Verfahrens eine Verurteilung von FCA unausweichlich. Im Fiat-Abgasskandal sind vor allem Wohnmobile involviert. Die Dr. Stoll & Sauer rät vom Fiat-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zum Fiat-Abgasskandal gibt es hier. Die Verbraucherkanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

Justitia Oberlandesgericht
Fiat jetzt vor Oberlandesgericht

Oberlandesgerichte im Fiat-Abgasskandal auf Verbraucherseite

Nachdem etliche Landgerichte Besitzern von Wohnmobilen Schadensersatz zugesprochen haben, äußern sich auch zunehmend die Oberlandesgerichte im Abgasskandal von Fiat Chrysler verbraucherfreundlich. Das OLG Köln hatte bereits Anfang des Jahres eine Verurteilung von FCA angekündigt. Bei sechs weiteren Verfahren am OLG München stehen ebenfalls verbraucherfreundliche Urteile an. Der 36. Senat kündigte erstmals in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Verurteilung an. Auch das OLG Celle schwenkt auf Verbraucherseite um. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführtem Verfahren ist für den 7. Senat offensichtlich, dass „die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände offen zutage“ liegen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die juristischen Entwicklungen im Wohnmobil-Abgasskandal kurz zusammen:

  • Die betroffenen Wohnmobile verfügen über folgende Ausstattung: Fiat Ducato, 2,3-Liter-Motor, 96 bis 180 PS, Euro 5b oder 6b.
  • Die Kläger verlangen von FCA die Rücknahme des Fahrzeugs sowie die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Möglich ist auch der kleine Schadensersatz, bei dem die Verbraucher das Fahrzeug behalten können. Bei Neufahrzeugen, die noch in der Gewährleistung sind, besteht die Klage auf Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils.
  • Folgende unzulässige Abschalteinrichtungen sind verbaut: Zeitschaltuhr, die nach rund 22 Minuten die Abgasreinigung des Motors beendet. Mit Hilfe des Lenkradwinkeleinschlags und der Stellung des Gaspedals kann die Abgasreinigung ebenfalls manipuliert werden. Manipulation des On-Board-Diagnosesystems. Ein Thermofenster steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur.
  • Der 36. Senat am OLG München wertet die Timerfunktion als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007. Der Einbau kann aus Sicht des Gerichts als sittenwidrig gewertet werden. FCA hat die Zeitschaltuhr nicht substantiiert bestritten.
  • Das OLG München hält die Abschalteinrichtung auch nicht notwendig zum Schutz des Motors. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) legt die Ausnahmen der VO (EG) Nr. 715/2008 grundsätzlich sehr eng aus. Allein auf die Schonung von Bauteilen kann sich die Beklagte dabei nicht berufen (EuGH-Urteil vom 14.07.2022, C-128-20). Es müsste schon eine konkrete Gefahr für Fahrzeug und Insassen bestehen, dass eine Abschalteinrichtung akzeptabel wäre.
  • Die vom Abgasskandal betroffenen Wohnmobile unterliegen der „latenten Gefahr eines Rückrufs bzw. eines Widerrufs der Typengenehmigung“. Und das käme nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einer Stilllegung der Wohnmobile gleich.
  • Im Abgasskandal von Fiat hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingereicht. Mit der Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein will die DUH erreichen, dass FCA unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss – und dafür soll das KBA sorgen. Gewinnt die DUH die Klage, so hat das Folgen für die Wohnmobilbranche. Die meisten Hersteller setzen beim Motor und Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato mit Multijetmotor. Da die Umrüstung der Motoren in den meisten Fällen technisch kaum möglich ist, droht den Wohnmobilen die Stilllegung. Denn sie wären ohne Typgenehmigung unterwegs.
  • Die Enthüllungen von Dokumenten des Automobilzulieferers Bosch werden auch Auswirkungen auf die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals haben. VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel, BMW, Toyota und Fiat können sich nicht mehr herausreden, nichts von illegalen Abschalteinrichtungen gewusst zu haben. Aus den Bosch-Dokumenten geht hervor, dass bereits 2006 die Abgasmanipulation ihren Anfang nahm. Die Autohersteller bestellten bei Bosch Software und wussten von deren illegalen Auswirkungen auf die Abgasreinigung. Auch Fiat taucht auf den Listen von Bosch auf. Mehr dazu hier.
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Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei VW, Mercedes und FCA/Stellantis in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Urteilen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erneut ein großes Stück weitergekommen. Der Skandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen auf Schadensersatz sind weiter enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. 

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