Am heutigen Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das mit Spannung erwartete Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Autos in Städten gefällt: Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind zulässig. Gebiete, die die Schadstoffgrenzwerte überschreiten (v.a. Innenstädte) dürften hiervon nun Gebrauch machen. Zwar bedeutet dieses Urteil nicht, dass die betroffenen Diesel-Besitzer ab sofort nicht mehr die belasteten Gebiete befahren dürfen. Es öffnet aber den Weg für die Kommunen, entsprechende Fahrverbote auszusprechen. Aufgrund der hohen Stickoxidbelastung in einigen Städten, dürfte der Druck auf die Gemeinden sehr hoch sein, entsprechend zu handeln.
Die Folgen für die betroffenen Diesel-Fahrer liegen auf der Hand: Die Nutzungsmöglichkeiten Ihres Fahrzeugs sind erheblich eingeschränkt. Gerade Menschen, die in den stark mit Schadstoffen belasteten Gebieten wohnen oder arbeiten und auf Ihr Auto angewiesen sind, werden die Probleme der Fahrverbote schnell am eigenen Leib spüren. Sie werden sich kurzfristig nach anderen Fortbewegungsmitteln umschauen müssen. Dazu kommt, dass Fahrzeuge, denen ein Fahrverbot droht, schon jetzt nicht bzw. nur schwer verkäuflich sind. Wer möchte schon ein Fahrzeug erwerben, das er nicht bewegen kann. Noch schwieriger wird die Situation werden, wenn die ersten Städte tatsächlichFahrverbote verhängen.
Aufgrund zahlreicher Berichte gibt es nicht nur bei VW Manipulationen an Dieselfahrzeugen, sondern offensichtlich auch bei anderen Herstellern. Die Hinweise verdichten sich immer mehr, dass auch andere Hersteller möglicherweise manipuliert haben. In diesem Fall haben zahlreiche Gerichte bereits festgestellt, dass den Geschädigten gegen die Händler und gegen die Hersteller Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zustehen. Die Chancen, das Fahrzeug zurückgeben zu können, sind sehr gut. Geschädigte es sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen.
Besteht eine Darlehensfinanzierung, können die Darlehensverträge widerrufen werden. Die im Bank- und Kapitalmarktrecht hochspezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits mehrere tausend Kreditverträge überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten Darlehensverträge Fehler aufweisen, die dazu führen, dass sie heute noch widerrufen werden können. In diesem Fall haben die Geschädigten die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben und erhalten die gezahlten Darlehensraten und die Anzahlung zurück. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat dazu bundesweit das erste Urteil erstritten. Mehr dazu hier: Widerruf von Darlehen um Fahrverbote zu vermeiden.
Geschädigte sollten sich daher dringend an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der sich mit dem VW Abgasskandal umfassend beschäftigt, wenden und sich beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet dazu eine kostenfreie Erstberatung an.