Das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben sich im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag (Drucksache 19/15320) und die Antworten des Ministeriums darauf haben das erneut eindrucksvoll dokumentiert. Seit 2017 steht der Motor OM 651 unter Verdacht und seit Mai 2018 ist laut KBA klar, dass in ihm eine illegale Abschaltreinrichtung verbaut worden ist. Trotz weiterer Rückrufe fahren noch genügend andere Mercedes-Fahrzeuge mit diesem Motor auf den Straßen, ohne dass das KBA einen Rückruf angeordnet hätte. Die Grünen fordern deshalb die Prüfung weiterer Rückrufe, wie die Wirtschafts-Woche berichtete (mehr dazu hier).
Politik im Diesel-Abgasskandal gegen die Verbraucher
„Das Bundesministerium unter Andreas Scheuer und dessen Vorgänger Alexander Dobrindt sowie das Kraftfahrt-Bundesamt betreiben zulasten der eigenen Bürger Lobbypolitik zugunsten der Automobilindustrie“, kritisierte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal von VW, Daimler und Opel und vertritt in einer Spezialgesellschaft den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in der Musterfeststellungsklage gegen VW. Den Verbrauchern sei durch Politik und Behörde ein Schaden aufgrund der mangelhaften Umsetzung der die Abgasreinigung betreffenden EU Richtlinie entstanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer verhilft den Verbrauchern zu ihrem Recht. „Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert“, stellte Dr. Ralf Stoll klar. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.
KBA verzichtete im Diesel-Abgasskandal jahrelang auf eigene Abgasmessungen
Das KBA hat nach Ansicht der Kanzlei, nicht hinreichend geprüft, ob die Autohersteller in der Vergangenheit die gesetzlichen Anforderungen an die Typengenehmigung erfüllt haben. Es räche sich, dass das Verkehrsministerium und seine Behörden jahrelang auf eigene Abgasmessungen verzichtet haben. Selbst als im Jahre 2015 der Abgasskandal und die Manipulationen der Volkswagen AG bekannt wurden, konnte die Audi AG bis in das Jahre 2018 noch manipulierte Fahrzeuge verkaufen, ohne dass das KBA einschritt. In der kleinen Anfrage der Grünen kommt heraus, dass das KBA erst beim Sprinter-Rückruf im Oktober 2019 eigene Messungen und Prüfungen sowie Erkenntnisse gewonnen hat. Offensichtlich, wertet Dr. Ralf Stoll die Entwicklungen rund um das KBA, war es den zuständigen Ministern und der Behörde wichtiger, die Automobilindustrie bei ihrem rechtswidrigen Verhalten zu schützen und deren kurzfristigen und kurzsichtigen Profitziele zu unterstützen. „Dies zeigt sich zuletzt auch daran, dass Akteneinsichtsgesuche nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowohl vom Ministerium als auch vom KBA verweigert werden“, berichtete Stoll weiter. Auch hier müssen die Verbraucher klagen. Dieses Verhalten der Behörden erweckt den Eindruck der „Vetternwirtschaft“ zugunsten der Automobilindustrie.
440.000 Daimler-Fahrzeuge mit dem Motor OM 651
In der Antwort auf die kleine Anfrage der Grüne beschreibt das Ministerium detailliert wie die illegale Abschalteinrichtung funktioniert:
„Die im betroffenen Modell Sprinter eingesetzte Abschalteinrichtung zur Reduzierung der Wirksamkeit der Abgasrückführung (AGR) wird als unzulässig bewertet, da eine hinreichende Begründung gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht vorliegt. Außerhalb der Typprüfbedingungen (Prüfzyklus NEFZ) wird die Rate der AGR verringert, indem über das elektrisch geschaltete Kühlwasserthermostatventil die Motorkühlwassertemperatur und damit die Motoröltemperatur zunächst niedrig gehalten wird. Somit wird außerhalb der Typprüfbedingungen ein AGR-Kennfeld mit niedrigeren AGR-Raten genutzt als unter Typprüfbedingungen. Eine Absenkung der AGR-Rate führt zu erhöhten Stickoxid-Emissionen.“
Bereits im Jahr 2018 hatte das KBA 280.000 Daimler-Fahrzeuge mit dem fraglichen Motor OM 651 zurückgerufen. Insgesamt sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums in Deutschland rund 440.000 Fahrzeuge mit dieser Motorvariante zugelassen.
In Deutschland sind bisher rund 394.000 Daimler-Fahrzeuge Gegenstand eines verpflichtenden Rückrufs – auch mit anderen Motoren. Die Umrüstquote bei den freigegebenen Modellen beträgt dabei rund 58 Prozent. Für die Grünen im Bundestag ist damit klar, dass alle weiteren Daimler-Fahrzeuge mit dem auffälligen Motor auf den Prüfstand müssen.
Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei Daimler zu reagieren?
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.
- Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es beispielsweise zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier) an.
- Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und Daimler auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
- Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.