15.04.2020Abgasskandal

Diesel-Abgasskandal: Nach dem VW-Vergleich ist noch nicht Schluss / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht für ausgeschlossene Verbraucher weiter gute Chancen auf Schadensersatz

Bis zum 20. April 2020 haben Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW noch die Möglichkeit, sich dem ausgehandelten Vergleich anzuschließen. Der VW-Vergleich lässt jedoch knapp 200.000 teilnehmende Verbraucher außen vor. Und auch jene geschädigten Verbraucher, die sich nicht an der Musterklage beteiligt haben, schauen finanziell in die Röhre. Doch die Chancen gegen VW juristisch zu bestehen, sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr weiterhin sehr gut. Selbst, wer sein Auto nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat, bekommt vor Gerichten der zweiten Instanz Schadensersatz zugesprochen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket greift die Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich unter die Arme.

Was können vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher tun?

Die Verbraucher Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät geschädigten Verbraucher nach wie vor dazu, gegen VW gerichtlich vorzugehen. Das trifft auch auf die vom VW-Vergleich ausgeschlossenen Teilnehmer der Musterfeststellungsklage zu. Die Chancen stehen besser denn je. 20 von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland haben VW im Diesel-Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschen nach § 826 BGB verurteilt. Am 30. April verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH und am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof BGH über den Fall VW. Alles deutet darauf hin, dass es zu verbraucherfreundlichen Urteilen kommen wird. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Abgaskontrollsystem in ihrem Wert eindeutig gemindert. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden.
 

Für wen lohnt sich im Diesel-Abgasskandal der VW-Vergleich?

„Das Vergleichsangebot lohnt sich für Dieselkunden, die das Auto als Gebrauchtwagen günstig gekauft haben“, sagte Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einem Gespräch mit dem „Tagesspiegel“. Auch Eigentümer, die mit dem Auto viel unterwegs waren, könnten von dem Massenvergleich profitieren. „Wenn mehr als 150.000 Kilometer auf dem Tacho stehen, macht eine Einzelklage weniger Sinn“, meinte Sauer. Wer dagegen ein teures Auto gekauft hat und wenig gefahren ist, könnte mit der Einzelklage besser bedient sein. „VW bietet etwa für einen Polo Modelljahr 2008, der neu 30.000 Euro gekostet hat, 1350 Euro. Wenn das Auto nur 70.000 Kilometer gefahren ist, ist das ein Witz“, sagte Sauer der Zeitung weiter.

Generell gilt: Jeder, der von VW angeschrieben wird, sollte sich ein Angebot geben lassen. Ist die angebotene Summe niedriger als zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises, sollte man die Finger vom Vergleich lassen, meinte Verbraucher-Anwalt Sauer. Bewegt sich die Offerte in der Spanne zwischen zehn und 20 Prozent, sollte man darüber nachdenken. „Liegt das Angebot bei 20 Prozent oder mehr des Kaufpreises, sollten Sie zuschlagen, falls Sie das Auto behalten möchten“, fasst Sauer zusammen.

Ist das Angebot im Vergleichs-Portal ermittelt oder liegen Probleme vor, heißt es Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Bis zum 20. April 2020 hat jeder Zeit, seine Optionen zu überdenken und überprüfen zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein Servicepaket zusammengestellt, das den Verbrauchern die Entscheidung erleichtert, ob sie den Vergleich annehmen oder in eine für sie lukrativere Einzelklage gehen wollen. Selbst für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, gegen VW den Rechtsweg einzuschlagen. Ein mit der Kanzlei kooperierender Prozessfinanzierer greift den Betroffenen unter die Arme und übernimmt die Kosten des Verfahrens.
 

Weitere wichtige Entwicklungen der vergangenen Monate

  1. Kauf eines Fahrzeugs ab 2016: Wer sein Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben hat, fällt aus dem Vergleichsraster von VW. Knapp 200.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gehen leer aus. Doch die Festlegung auf das Kaufdatum ist kein Ausschlusskriterium vor Gericht. Schadensersatzansprüche gegen VW kann auch in solchen Fällen durchgesetzt werden. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte beispielsweise am 3. April 2020 VW zu Schadensersatz nach § 826 BGB (Az. 8 U 1956/19). Und das, obwohl der Kläger sein Fahrzeug erst im Oktober 2017 gekauft hatte. Mit seinem Urteil schließt sich das OLG Koblenz der Argumentation der OLG Hamm (Urteil vom 10. September 2019, Az. 13 U 149/18) und Oldenburg (Urteil vom 16. Januar 2020, Az. 14 U166/19) an. Wie jetzt das OLG Koblenz hält es auch das OLG Oldenburg für nicht angemessen, bei einer vollendeten sittenwidrigen Handlung den Täter mit Straflosigkeit zu belohnen, nur, weil er sein Handeln öffentlich macht. Am Ergebnis der Tat ändert das nämlich nichts. Ebenso darf der geschädigte Käufer nicht das Risiko tragen, dass ihn die Aufklärungsmaßnahme der VW AG nicht erreicht hat.
     
  2. Das Thema Nutzungsentschädigung hat in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik erhalten. Immer mehr Gerichte der ersten Instanz wollen das „sittenwidrige“ Handeln von VW nicht auch noch mit einer Nutzungsentschädigung honorieren – mehr dazu hier.
     
  3. Ob für den Zeitraum zwischen Autokauf und Zustellung der Klage jährlich Zinsen auf den Kaufpreis zu zahlen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Gerade Landgerichte verurteilen VW zu diesem sogenannten deliktischen Zins. Oberlandesgerichte haben das bislang nicht so gesehen. Doch auch hier ist kürzlich eine Kehrtwende eingetreten. Das OLG Köln hat diese sogenannten deliktische Zinsen 2019 einem Verbraucher zugesprochen. Das OLG Oldenburg zog in einem Verfahren nach. In dem Verfahren (Az. 14 U 166/19) entschied das Gericht am 16. Januar 2020, dass der Kläger für den Zeitraum von der Kaufpreiszahlung bis zur Zustellung der Klage (fast drei Jahre) die begehrten Zinsen erhält. Entscheidet sich der BGH für den deliktischen Zins, kann das für VW richtig teuer werden.
     
  4. Auch die Verjährung im Diesel-Abgasskandal von VW ist heftig umstritten. VW pocht auf die dreijährige Verjährungsfrist. Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist gegen Ende des Jahres zu laufen, in dem das Tatereignis stattfand. 2015 machte VW den Abgasskandal publik. Realistischer weise ging man bisher davon aus, dass allerhöchsten 2016 die Verbraucher vom Skandal informiert gewesen sein könnten. Das Landgericht Duisburg schob am 20. Januar 2020 den Verjährungsbeginn viel weiter hinaus als bisher angenommen worden war (Az. 4 O 165/19).

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.