06.06.2019 Abgasskandal

Audi Dieselskandal Leasing - Audi AG zu Schadensersatz bei Leasing verurteilt, Landgericht Offenburg verurteilt bei einem Audi SQ5 3 Liter

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren im Diesel Abgasskandal hat das Landgericht Offenburg, 2 O 299/18 mit Urteil vom 29.05.2019 festgestellt, dass die Audi AG verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen bezüglich eines manipulierten Audi SQ5, der vom Kläger von der Audi Leasing geleast wurde.

Der Kläger hat das Fahrzeug von der Audi Leasing geleast. Als er feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Diese machten gegenüber der Audi AG Schadensersatzansprüche geltend, die außergerichtlich zurückgewiesen wurden. Daraufhin erhob der Kläger Klage mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass die Audi AG ihm gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dieser Klage gab das Landgericht Offenburg nunmehr statt. Außerdem wurde die Audi AG dazu verurteilt, die vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers zu bezahlen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Audi SQ5 mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen sei. Mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs wurde der Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Es sei davon auszugehen, dass die Audi AG vorsätzlich gehandelt habe. Deshalb bestehe ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 826 BGB. Das Landgericht Offenburg geht bei einem Leasingvertrag davon aus, dass dem Leasingnehmer ebenfalls ein Schaden entstanden ist.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Damit können auch solche Kunden, die ihr Fahrzeug lediglich geleast haben, Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG geltend machen. Sie haben überhöhte Leasingraten für ein mangelhaftes Fahrzeug bezahlt, die sie zumindest teilweise zurückverlangen können. Außerdem können sie verlangen, dass die Audi AG das Fahrzeug zurücknimmt und den Leasingvertrag vorzeitig beendet.“