04.07.2019Abgasskandal

Audi Dieselskandal – Landgericht Flensburg verurteilt bei einem 3 l Audi SQ5 einen Händler zur Zahlung, obwohl das Fahrzeug bereits verkauft war

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Flensburg, 7 O 90/18 hat das Landgericht Flensburg einen Händler dazu verurteilt, einem Käufer eines manipulierten Audi SQ5 den Kaufpreis zurückzuzahlen. Das Fahrzeug hatte der Käufer bereits verkauft, weshalb er sich für die gefahrenen Kilometer bis zum Verkauf eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Außerdem wird der Verkaufswert auf den Anspruch angerechnet.

Im Jahre 2016 kaufte der Kläger bei einem Händler einen Audi SQ5. Als er feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert war, erhob er über seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Klage vor dem Landgericht Flensburg. Während des Verfahrens entschloss sich der Kläger sein Fahrzeug im Rahmen eines verbrieften Rückgaberecht zu verkaufen. Er konnte daher das Fahrzeug nicht mehr zurückgeben. Dennoch verurteilte das Landgericht Flensburg den Händler dazu, den Kaufpreis zurückzuzahlen. Das Fahrzeug ist mangelhaft. Ein Software Update muss nicht hingenommen werden, weshalb ein Rücktritt wirksam war. Auf die Rückzahlung des Kaufpreises muss sich der Kläger jedoch den Verkaufserlös aus dem verbrieften Rückgaberecht anrechnen lassen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit federführend mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt und bereits mehr als 1000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten hat, teilt mit: „Zwischenzeitlich sind zahlreiche Urteile auch bei den 3 Liter Fahrzeugen (Audi SQ5, Audi A4 Avant, Audi A6 Avant, VW Touareg) ergangen. Geschädigte haben Ansprüche auf Schadensersatz und auf Rücknahme der Fahrzeuge. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug bereits verkauft ist oder nicht. Auch Leasingnehmer können Ansprüche ohne weiteres geltend machen. Die Chancen für die Geschädigten sind außerordentlich gut.“