Die ARAG Rechtsschutzversicherung (ARAG SE) hat seit Beginn des VW-Skandals beharrlich darauf bestanden, dass es keine hinreichenden Erfolgsaussichten im VW-Skandal für die Geschädigten gebe und deshalb keine Deckungszusagen erteilt werden müssen. Daran hält die ARAG bis heute trotz zahlreicher Verurteilungen weitgehend fest. Es sind zwar auch zwischenzeitlich teilweise Deckungszusagen erteilt worden, jedoch erfolgen bis heute auch noch Ablehnungen unter Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten. Obwohl bereits das OLG Hamm und das OLG Celle im VW Skandal hinreichende Erfolgsaussichten sehen, beharrt die ARAG weiterhin auf Ihrer Rechtsansicht. Mit fadenscheinigen Argumenten begründet die ARAG ihre Rechtsansicht damit, dass es sich beispielsweise bei dem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Hildesheim um eine Mindermeinung handle. In einer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorliegenden Ablehnung vom 16.02.2017 führt die Arag lediglich Urteile auf, die zulasten der VW-Geschädigten ergangen sind. Sie erwähnt nicht, dass bereits zahlreiche Urteile zu Gunsten der Geschädigten ergangen sind. Dies ist bezeichnend für die Vorgehensweise der ARAG. Mit allen Mitteln wird versucht, bis heute die Deckung zu verweigern, obwohl die Rechtslage eindeutig gegen die Ansicht der ARAG spricht. Dem folgen nunmehr auch die Gerichte. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen gegen die ARAG eingereicht und weitere werden massenweise Folgen. Das grob rechtswidrige Verhalten der ARAG kann nicht hingenommen werden.
Die ARAG SE ist im VW Abgasskandal von folgenden Gerichten (nicht rechtskräftig) verurteilt worden, die Deckung für Geschädigte des VW-Skandals zu erteilen.
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2016, 27 C 136/16
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2016, 55 C 66/16
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2017, 56 C 108/16
Landgericht Koblenz, Urteil vom 29.09.2016, 16 O 70/16
Landgericht Köln, Urteil vom 22.06.2016, 20 O 62/16
Landgericht Mosbach, Urteil vom 04.11.2016, 2 O 62/16
Auch das Landgericht Düsseldorf hat in 12 Verfahren eine Verurteilung der ARAG zum 09.03.2017 angekündigt.