Landgericht Stuttgart verurteilt Händler zu Rücknahme
In einem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart (7 O 265/18) geführten Verfahren gegen die Audi AG und gegen einen Händler hat das Landgericht Stuttgart Anfang Januar einen Händler zur Rücknahme eines Audi A4 Avant 3 Liter TDI verurteilt. Im Urteil wurde festgestellt, dass die Audi AG für die Schäden aufkommen muss, die aus dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung resultieren. Das Gericht geht in dem Urteil von einem Vorsatz des Vorstandes aus. Außerdem sei das verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Das Gericht stellte u.a. fest, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, weshalb dem Kläger ein Schaden entstanden ist, der durch die Audi AG vorsätzlich und sittenwidrig verursacht wurde.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit im Abgasskandal mehr als 10.000 Gerichtsverfahren führt, bereits mehrere hundert wegweisende Urteile erstritten hat und an der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG federführend beteiligt ist teilt mit:
„Betroffene müssen auch in diesen Fällen mit einem erheblichen Wertverlust ihres Fahrzeugs rechnen. Sehr viele unsere Mandanten, die sich für ein Update entschieden haben, berichten über Probleme, wie fehlende Leistung und Ruckeln, Problemen mit der Abgasrückführung (AGR-Ventil), erhöhtem Verbrauch und das die Fahrzeuge nicht mehr anspringen oder liegen bleiben. Geschädigte haben sehr gute Chancen ihr Fahrzeug zurückzugeben und sollten diese Nutzen.“
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