In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe, 2 O 373/17, Urteil vom 18.02.2019 hat das Landgericht im VW Abgasskandal ein Urteil erlassen. Die Volkswagen AG wurde zum Schadensersatz verurteilt und der Händler zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs.
Das Landgericht sieht in der Manipulation einen Mangel, der zum Rücktritt berechtigt. Die Nachbesserung ist unzumutbar und damit war keine Frist zu setzen. Außerdem ist der Mangel erheblich. Dem jeweiligen Kläger steht damit ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
Die Volkswagen AG wurde zum Schadensersatz verurteilt. Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, entschloss er sich, gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Dieser Klage gab das Landgericht nunmehr teilweise statt. Die Volkswagen AG hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Deshalb schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz.
Es handelt sich damit um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.