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Rechtsgrundlage bei Fahrerflucht nach einem Unfall

Verkehrsunfälle passieren täglich – nicht immer sind diese mit dramatischen und traumatischen Personenschäden verbunden, aber auch Sachschäden sind eine ärgerliche Angelegenheit. Die Fahrerflucht nach einem Unfall – egal welcher Schwere – ist keine kleine Straftat und wird im Verkehrsrecht entsprechend geahndet.

Wir von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll und Sauer wollen einen Einblick in das Thema der Fahrerflucht nach einem Unfall geben und Ihnen die rechtlichen Grundlagen als auch die strafrechtlichen Konsequenzen näherbringen. Sollten Sie darüber hinaus juristischen Beistand im Bereich des Verkehrsrechts benötigen, dann kontaktieren Sie uns gern und schildern Sie uns im kostenlosen Online-Check Ihr Anliegen bei Fahrerflucht nach Unfall!

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Der Begriff der Fahrerflucht schnell erklärt

Unfälle können passieren, aber wie reagiert man in solchen Situationen richtig? Die Gemüter sind erhitzt, der Ärger groß, vielleicht gibt es sogar Verletzte. Kommt es zum Unfall, ist Flucht nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch von rechtlicher Seite nicht zu empfehlen. Entfernt man sich nach einem Unfall als Verursacher oder auch als Zeuge einfach vom Unfallort, spricht man in solchen Fällen von der Fahrerflucht oder auch Unfallflucht. 

Wie wird dieser Begriff jedoch konkret vom Gesetz definiert? Unter dem Paragrafen 142 StGB wird der Begriff einer Fahrerflucht nach einem Unfall unter dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort subsumiert. Eine genauere Definition finden wir im zugehörigen Rechtstext:

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In diesem Absatz wird bereits Bezug auf die Strafe bei Vergehen der Fahrerflucht genommen. Da es bei der Berechnung eines Bußgeldes wegen Fahrerflucht jedoch noch mehr Faktoren zu berücksichtigen gilt, lohnt es sich, einen genaueren Blick auf das mögliche Strafmaß zu werfen.

Führerscheinentzug, Bußgeld und Co. – mit welchen Strafen ist bei Fahrerflucht nach einem Unfall zu rechnen?

Bei Fahrerflucht nach einem Unfall ist das Strafmaß in Deutschland laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) vor allem abhängig von den Unfallfolgen und der Schadenshöhe. Wie bereits im vorliegenden Gesetzesauszug zu lesen ist, beläuft sich die Strafe bei Fahrerflucht nach einem Unfall in der Regel auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bei schwereren Fällen, insbesondere wenn Personen verletzt wurden oder hoher Sachschaden entstanden ist, kann das Strafmaß auch höher ausfallen. Zusätzlich zum strafrechtlichen Aspekt kann die Fahrerlaubnisbehörde ein Fahrverbot verhängen oder auch einen Führerscheinentzug bei Fahrerflucht in Betracht ziehen, was gerade bei schwerwiegenden Verstößen oder wiederholten Delikten geschieht. Die Höhe des Bußgeldes und die Dauer des Führerscheinentzugs variieren je nach Schwere des Vergehens.

Für Fahranfänger kann bei Fahrerflucht die Strafe durch die Probezeit jedoch härter ausfallen: Fahrerflucht stellt hier einen schwerwiegenden Verstoß dar, der zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung eines Aufbauseminars führt. In gravierenden Fällen ist sogar der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich bei jedem Unfall – unabhängig von der Schadenshöhe – korrekt verhalten, am Unfallort bleiben und warten, bis die notwendigen Schritte eingeleitet wurden.

Verkehrsunfall im Vordergrund mit einer verletzten Fahrradfahrerin

Wir sind Ihr rechtlicher Beistand in Fällen von Fahrerflucht nach Unfällen

Die Fahrerflucht wird vom Gesetz als ein höchst verwerfliches Delikt angesehen und daher auch rechtlich abgestraft. Stecken Sie wegen einer Fahrerflucht nach einem Unfall in einer schwierigen Situation, dann bieten wir als Anwalt für Verkehrsrecht unsere Hilfe und Beratung an. Bei manchen Menschen kann die Flucht automatisch als Antwort auf Panik geschehen. Dennoch ist es von unheimlicher Bedeutung – auch für das Strafmaß – dass Sie Ihre Verfehlungen zugeben und sich zeitgleich rechtlichen Beistand suchen, der Sie vertritt.

Im Bereich des Verkehrsrechts sind wir von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer bestens in der Lage Sie in den unterschiedlichsten Fällen zu vertreten, so etwa auch bei der Benutzung des Handys am Steuer oder wenn Sie eine rote Ampel überfahren.

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Informieren Sie sich schnell, sicher und kompetent über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt. Wir kümmern uns um Ihre Rechte.

FAQ: Fahrerflucht nach einem Unfall

Wenn Sie Zeuge einer Fahrerflucht nach einem Unfall werden, ist es wichtig, dass Sie möglichst viele Details erfassen und diese umgehend der Polizei melden. Notieren Sie sich das Kennzeichen, die Fahrzeugbeschreibung, den Unfallzeitpunkt und -ort sowie Beschreibungen von beteiligten Personen. Ihre Meldung kann entscheidend bei der Aufklärung des Falles sein.

Bei der Aufklärung eines Unfalls mit Fahrerflucht sind vor allem Beweise wie Videoaufnahmen von Überwachungskameras, Zeugenaussagen und physische Beweise am Unfallort (z. B. Fahrzeugteile oder Lackspuren) wertvoll. Diese können helfen, den Hergang zu rekonstruieren und den Verursacher zu ermitteln. Informieren Sie die Polizei, wenn Sie Zugang zu solchen Beweisen haben oder Hinweise geben können. Auch Ihrem rechtlichen Beistand können diese Beweise nach einer Fahrerflucht zur Verfügung gestellt werden.

Begehen Sie eine Fahrerflucht nach einem Unfall und werden später ermittelt, kann dies erhebliche Konsequenzen für Ihren Versicherungsschutz haben. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar in der Regel den Schaden des Gegners, jedoch können Regressansprüche gegen Sie gestellt werden. Zudem kann Ihre eigene Vollkaskoversicherung die Übernahme von Schäden am eigenen Fahrzeug verweigern.

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Wir vertreten Sie im Falle einer Fahrerflucht nach einem Unfall

Der Tatbestand der Fahrerflucht nach Unfällen ist mit Nichten ein Kavaliersdelikt, dennoch sind wir als Fachanwälte in der Lage, Sie vor Gericht bestmöglich zu vertreten. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin und schildern Sie uns Ihre genaue Situation. Im Anschluss werden wir mit Ihnen das weitere Vorgehen bis ins Detail besprechen.

Bedenken Sie, dass ein Schuldeingeständnis sich in derlei Streitfällen oftmals positiv auswirken kann und Sie daher nicht zögern sollten, die Geschehnisse rund um die Fahrerflucht nach einem Unfall Ihrem Rechtsbeistand sowie den zuständigen Behörden wahrheitsgetreu zu schildern.

  • Tim Schmidhäußler
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