
Fahren unter Drogeneinfluss
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Beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt?
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Die aktuelle gesetzliche Lage zu Drogen am Steuer
Im Straßenverkehr müssen alle Beteiligten Aufmerksam sein und dürfen sich nicht ablenken lassen. Wenn es um das Fahren unter Drogeneinfluss oder auch Alkohol am Steuer geht, besteht ein großes Problem – beide Substanzen schränken die Reaktionsfähigkeit ein und wirken sich negativ auf die motorischen Fähigkeiten aus.
In Deutschland wurde der Konsum von Cannabis inzwischen legalisiert, dies ändert aber an nichts daran, dass der Einfluss von THC immer noch bedenklich ist, besonders unreguliert und in rauen Mengen. Der Gesetzesgeber hat die Regelungen zum Fahren unter Drogeneinfluss ebenfalls in den Gesetzestexten festgehalten. Zunächst wäre der Paragraf 24a StVG zu nennen. Dieser umfasst die sogenannte 0,5 Promille Grenze, inzwischen jedoch auch einen Absatz zur Regulierung von berauschenden Substanzen. So wird das Fahren unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder auch unter bestimmten Medikamenten als Ordnungswidrigkeit festgelegt.
Auch der Paragraf 316 StGB spielt eine signifikante Rolle, denn er stellt das Fahren unter Drogen oder Alkoholkonsum unter Strafe. Diese können je nach begangener Ordnungswidrigkeit und der Schwere dieser unterschiedlich schwer ausfallen. Faktoren, die eine Rolle spielen, sind beispielsweise, wie stark berauscht der Fahrer ist oder war und ob ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist.
In Fällen von Drogen am Steuer ist rechtliche Hilfe gefragt
Fahren unter Drogeneinfluss ist ein ernstzunehmendes Delikt. Auch wenn Cannabis inzwischen eine Legalisierung erfahren hat, ist es – ähnlich wie Alkohol – im Übermaß ein gefährliches Rauschmittel.
Wurden Sie dennoch beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt, sollten Sie sich zeitnah einen rechtlichen Beistand suchen, der Sie bei der Bürokratie und auch bei eventuellen Gerichtsprozessen unterstützt und vertritt. Die Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer bietet Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht langjährige Expertise und Erfahrung, die genutzt wird, um Sie bestmöglich zu vertreten.

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FAQ: Fahren unter Drogeneinfluss
Ja, obwohl beide als Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit angesehen werden, werden sie rechtlich unterschiedlich behandelt. Beim Fahren unter Drogeneinfluss wird oft eine Nulltoleranzpolitik angewendet, während bei Alkohol gesetzliche Grenzwerte existieren. Ob der Gesetzesgeber in den nächsten Jahren die Gesetzgebung rund um das Fahren unter Drogeneinfluss anpassen, feinjustieren oder verändern wird, wird sich zum aktuellen Standpunkt noch zeigen.
Für Fahranfänger und Fahrer in der Probezeit gelten strengere Regeln. Verstöße führen nicht nur zu den üblichen Strafen, sondern können auch eine Verlängerung der Probezeit, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und in einigen Fällen die Anordnung einer MPU nach sich ziehen. Schlussendlich kommt es auch hier auf den Einzelfall an. Von rechtlicher Seite empfehlen wir aber besonders in der Probezeit das Risiko des Fahrens unter Drogeneinfluss nicht einzugehen.
Es wird empfohlen, so schnell wie möglich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte aufklären, Sie im Umgang mit der Polizei beraten und Ihnen durch den juristischen Prozess helfen, insbesondere wenn es um die Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe geht. Wir übernehmen diese Aufgaben gern für Sie und unterstützen Sie zielgerichtet.
Ihr juristischer Beistand aufgrund von Fahren unter Drogeneinfluss
Ihre Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Fachanwälte kennen wir uns aus, wenn es um die Konsequenzen wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss geht. Wir wissen um die komplexen Zusammenhänge des Verkehrsrechts und sind in der Lage, Ihren Fall genaustens zu analysieren. Dies ist gerade in Fällen wichtig, in denen unterschiedliche Tatbestände zusammenfallen.
Bedenken Sie, dass es von großer Bedeutung ist, dass Sie sich frühzeitig Hilfe suchen oder auch Gedächtnisprotokolle anfertigen. Für uns als Ihre rechtliche Vertretung sind genauste Informationen essenziell und vor allem in Prozessen und Streitfällen von immenser Bedeutung.
Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen, vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses und unverbindliches Erstgespräch!
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Stefan Block
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
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