Die Dr. Peters Gruppe umfasst als Holding die folgenden Unternehmen: die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG als Produktentwicklerin, die die Schiffsfonds und Flugzeugfonds konzipiert und vertreibt., die Dr. Peters GmbH & Co. KG, die das Vermögen der Gruppe verwaltet, die DS Schiffahrt GmbH & Co. KG, die für das kaufmännische und technische der Schiffsfonds zuständig ist und die DS Aviation GmbH & Co. KG, die diese Aufgabe für die Flugzeugsfonds wahrnimmt.
Dr. Peters hat in den letzten Jahren viele Schiffsbeteiligungen und Flugzeugsfonds auf den Markt gebracht. In der Vergangenheit sind dann gerade verschiedene Schiffsfonds in die Krise geraten. So haben Anleger einiger Dr. Peters Schiffsfonds die Aufforderung erhalten, Ausschüttungen zurück zu bezahlen. Außerdem berichtet Finanztest, dass sich die Dr. Peters Schiffsfonds Cape Byron und Cape Banks in der Krise befinden.
Die Dr. Peters Gruppe bleibt damit ebenso wie andere Emittenten von Schiffsfonds (z.B. HCI Capital AG) nicht verschont von der Krise bei Schiffsfonds. Bereits das gesamte Jahr 2010 wird in der Presse berichtet, dass sich viele Schiffsfonds in der Krise befinden und keine Besserung in Sicht ist. So hat die Süddeutsche Zeitung am 25.01.2010 sogar darauf hingewiesen, dass Verbraucherschützer mit erheblichen finanziellen Schäden für die 250.000 Anleger rechnen, der im schlimmsten Fall zum Totalverlust führen kann. Auch das Handelsblatt spricht bereits 2009 von einem Totalverlust und meint der Schaden sei größer als die Krise die durch Lehman Brothers verursacht wurde.
Anleger der Dr. Peters Schiffsbeteiligungen müssen damit ebenso wie Anleger andere Schiffsfonds darauf einstellen, dass sie einen Verlust erleiden, wobei dies sicher nicht für alle Schiffsfonds gilt und an der Qualität der Fonds von Dr. Peters sicher nichts ändert. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Für viele Anleger könnte dies der finanzielle Ruin bedeuten, wobei viele gedacht haben, sie hätten eine sichere Kapitalanlage bei der Dr. Peters Gruppe erworben.
Ansatzpunkt Anlageberatung
Anlegern der Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen waren oft nicht die Risiken der Anlage bekannt. Es mangelt meist einer ordentlichen Aufklärung durch die Anlageberater. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen und bergen daher ein Totalverlustrisiko in sich. Daneben bestehen weitere zahlreiche Risiken bei Schiffsfonds, über die Anleger aufzuklären sind. Ist dies nicht geschehen, schulden Banken und Berater Schadensersatz aufgrund einer Falschberatung. Anleger haben damit die Möglichkeit ohne Schaden aus den fonds herauszukommen. Außerdem ist auch bei den Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen über Kick-Backs aufzuklären, also über Rückvergütungen welche eine Bank oder ein Berater von den Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen erhält. Ist dies nicht geschehen, schuldet die Bank oder der Berater bereits deshalb Schadensersatz. Dabei ist auf die Verjährung von Ansprüchen zu achten, die am Ende eines Jahres drohen kann.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Schiffsfonds/Schiffsbeteiligungen.
Fondsanleger haben vielfältige Rechte
Nicht für jeden Anleger steht die Anlageberatung im Fokus. Denn es gibt auch andere Probleme, die rechtliche Fragen hervorrufen. Wenn Anleger sich beispielsweise mit der Rückforderung von Ausschüttungen auseinandersetzen müssen, dann sollten sie sich ebenfalls an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. In einigen Fällen wollen Anleger wissen, welche Rechte sie "innerhalb" des Fonds haben und wie sie sich engagieren können. Als Gesellschafter haben die Anleger z.B. die folgenden Rechte:
- Zustimmungspflichten der Kommanditisten bei Geschäften, die über den gewöhnlichen Bereich hinausgehen (164, 170 HGB) insbesondere Grundlagengeschäfte (Kern der Gesellschaft betreffende Geschäfte)
- Kontroll- und Informationsrechte (166 HGB) = Abschrift Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. Lagebericht) und Prüfung dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher zu prüfen.
- Auswahl des Abschlussprüfer (§ 318 HGB)
- Außerordentliches Überwachungsrecht wenn wichtige Gründe vorliegen (166 Abs. 3 HGB). Dies ist dann gegeben, wenn besonderer Gefährdungstatbestand vorliegt; also hohe Steuernachforderung, Steuerstrafverfahren, Insolvenzantrag.
Dr. Peters legte u.a. folgende Schiffsfonds auf:
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 95 MT Front Melody
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 96 MT Front Symphony
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 97 VLCC Front Commodore
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 98 VLCC Front Tina
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 99 CFD Produktentanker
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 100 VLCC Sea Fortune
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 104 Teekay Spirit Aframax-Tanker
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC ASHNA
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 115 DS Kingdom Containerschiff
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 116 DS National Containerschiff
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 118 DS Dominion Containerschiff
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 119 DS Republic Containerschiff
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 123 DS Sapphire
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory
- Dr. Peters DS-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility