Mit diesen Policen handelt der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII. Des weiteren erhält der Lebensversicherungsfonds am Ende der Vertragslaufzeit Ablaufleistungen sowie Schlussboni aus den Versicherungsverträgen. Wenn ein Versicherter vor dem Ende der Vertragslaufzeit verstirbt, geht die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII. Dieses Geschäftsmodell, auf dem viele Lebensversicherungsfonds basieren, wurde aufgrund der Finanzkrise 2008 mit einer grundlegenden Veränderung des britischen Kapitallebensversicherungsmarkts konfrontiert. Denn im Zuge der Krise erlahmte der Handel mit Lebensversicherungspolicen. Auch kürzten die britischen Lebensversicherer die Ablaufzahlungen. In der Konsequenz hat das auch Auswirkungen auf den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII.
Anlegern des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII, die mit ihrer Investition in den Lebensversicherungsfonds unzufrieden sind, kann die rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Möglichkeit eröffnen, sich verlustfrei vom Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII trennen zu können. Um dies zu erreichen, wird zum Beispiel das Anlageberatungsgespräch auf Fehler untersucht. Zu den typischen Fehlern gehören unter anderem unterlassene Hinweise auf Vermittlungsprovisionen (kick backs). Auch wurden Anleger oft unzureichend über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken - wie das Totalverlustrisiko - aufgeklärt. Dabei widersprechen diese Risiken dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge.
Haben Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung diese und ähnliche Fehler passierten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. War die Anlageberatung fehlerhaft und somit nicht anlage- und anlegergerecht, haben Anleger gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII trennen können und Schadensersatz fordern können.