13.06.2016Sonstiges

MS Vega Dolomit: Insolvenz – Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

Ein weiterer Schiffsfonds wird mit einem insolvenzgerichtlichen Aktenzeichen versehen: der Fonds MS Vega Dolomit. Seit dem 13.02.2013 befindet sich das Vermögen des 2006 aufgelegten Schiffsfonds in der Verwaltung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Was können die betroffenen Anleger des Schiffsfonds MS Vega Dolomit nun unternehmen, wenn sie nicht all ihre Hoffnungen auf einen günstigen Ausgang des Insolvenzverfahrens setzen möchten?

Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des MS Vega Dolomit entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Ein Ansatzpunkt ist die Prüfung, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief.

Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden. In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären.

Insolvenzrisiko ist eines von zahlreichen Risiken einer Unternehmensbeteiligung

Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem jetzt eingetretenen Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Auch handelt es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Fonds MS Vega Dolomit um eine Gesellschaft mit einer komplexen rechtlichen Struktur und nicht einfach um eine „Kapitalanlage“. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Weiterhin muss der Emissionsprospekt den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein.

Diese oder ähnliche Pflichten können bei einer Anlageberatung verletzt worden sein. Ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie erfolgreich diese durchgesetzt werden können, kann anhand des konkreten Beratungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Schiffsfonds MS Vega Dolomit, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen.