Ende September teilte die UBS Real Estate Kapitalanlagegesellschaft mbH nun mit, dass der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe für weitere 12 Monate die Rücknahme der Anteilscheine aussetzen wird. Der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe wird also spätestens erst am 6. Oktober 2012 wiedereröffnet werden, sollte eine solche Wiedereröffnung zu diesem Zeitpunkt möglich sein. Mithin wurden nämlich bereits viele offene Immobilienfonds nach dem Ende ihrer maximalen Schließungsfrist aufgelöst, da die liquiden Mittel nicht ausreichten, um die Rückgabewünsche der Anleger vollständig bedienen zu können (TMW Immobilien Weltfonds, Morgan Stanley P2 Value, DEGI Europa, AXA Immoselect etc.).
Die zu geringen liquiden Mittel waren auch neuerlich ein Grund für den UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe, die Rücknahmeaussetzung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Nur so kann die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe laut UBS Real Estate Kapitalanlagegesellschaft mbH sichergestellt werden.
Anleger, die aber nicht mehr länger an den UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe mit ihrem Vermögen gebunden sein wollen, sollten die Rückabwicklung der Anlage durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dies ist möglich, wenn ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Banken oder Anlageberatern aus einer fehlerhaften Anlageberatung besteht.
Eine Falschberatung liegt hierbei vor, wenn Anlegern des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe die Risiken des Fonds verschwiegen wurden. Wussten diese nichts von der Möglichkeit des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe die Rücknahme der Anteilscheine für maximal 2 Jahre auszusetzen, so liegt eine Falschberatung ebenfalls vor. Anleger des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe berichten auch öfter davon, dass ihnen die Anlage als Ersatz zu einem Festgeldkonto angepriesen wurde. Dies ist aber aufgrund der erheblichen Risiken des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe ebenso als krasse Falschberatung zu bewerten, da die Anlage an dem UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe nicht in dem Sinne sicher ist – mithin kann im äußersten Fall ja auch der Fonds aufgelöst werden, was zu Verlusten der Anleger führt.
Schließlich bestehen Ansprüche auf Schadensersatz auch dann, wenn Anleger nicht über Kick-Backs (Provisionen) aufgeklärt wurden, die die Banken und Anlageberater für die Vermittlung der Anteile an dem UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe von der Fondsgesellschaft erhalten haben. In jedem Fall sollten sich Anleger des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe also umgehend um anwaltlichen Rat bemühen, da eine Verjährung der Ansprüche jederzeit drohen kann; diese beträgt zum Teil 3 Jahre ab dem Erwerb der Anteile, danach bleiben Anleger des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe also auf ihren Verlusten sitzen.