Durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sei untersucht worden, wofür das Geld tatsächlich verwendet wurde. Die Auswertung des Verkaufsprospekts der Anleihe durch einen Wirtschaftsstrafrechtsprofessor soll ergeben haben, dass der Prospekt in erheblicher Weise fehlerhaft sei - es sei nicht ausgeschlossen, dass sogar der Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs erfüllt sein könne. Die travel24.com AG soll nun ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben haben. Die Ergebnisse des Compliance-Gutachtens würden nicht anerkannt.
Doch auch ohne diese neuen, beunruhigenden Berichte läuft bei der Travel24com-Anleihe nicht alles nach Plan. Die im Prospekt der 2012 herausgegebenen Wertpapiers für 2013 vorgesehene Eröffnung von zwei Budgethotels ist auch Ende 2015 noch nicht umgesetzt.
AUFSICHTSRATSVORSITZENDER NACH TURBULENTER ENTWICKLUNG WÄHREND DES JAHRES ZUM 31.12.2015 ZURÜCKGETRETEN
Der Iniator des Aufsehen erregenden Gutachtens, der Aufsichtsratsvorsitzende Kirchhof kündigte Anfang Dezember 2015 an, dass er das Amt zum Jahresende niederlegen werde. Bereits im Mai 2015 wurde von der UNISTER Holding GmbH, der Mehrheitsaktionärin der Travel24.com AG eine Hauptversammlung beantragt, auf welcher der Aufsichtsratsvorsitzende abberufen werden sollte. Diese Ansinnen wurde seinerzeit damit begründet, dass der Aufsichtsratsvorsitzende mehrfach seine Pflichten als Aufsichtsratsmitglied verletzt habe und dass weitere Nachteile für die AG abgewendet werden sollten. Anfang Juni 2015 wurde dieser Antrag zurück genommen.