13.06.2016Sonstiges

OwnerShip Feeder Quintett – Fachanwalt prüft Schadensersatzansprüche der Anleger

Der im Jahr 2007 aufgelegte Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett investiert in 5 Feederschiffe („Zulieferschiffe“ größerer Schiffe). Jedoch ergaben sich bereits wenige Jahre nach dem Start der Schiffsbeteiligung bei den Container-Feederschiffen MS O.M. Aestatis, MS K-Water und MS Hoheriff des OwnerShip Feeder Quintett finanzielle Probleme. Daher mussten Einnahmen, welche die Frachter MS Sarah Friederich und MS Senta Friederich erwirtschaftet hatten, zur Sanierung der 3 anderen Schiffe eingesetzt werden.

Die Anleger des OwnerShip Feeder Quintett bekam dies bei den Ausschüttungen des Schiffsfonds zu spüren: Diese liegen deutlich unter den Prognosen. Was können Anleger der Schiffsbeteiligung unternehmen, die sich mit dieser Situation nicht abfinden möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem OwnerShip Feeder Quintett ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des OwnerShip Feeder Quintett ergeben, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Schiffsdachfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am OwnerShip Feeder Quintett ist daher nur bei einer entsprechenden Nachfrage möglich.

Haben Anleger des OwnerShip Feeder Quintett das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in OwnerShip Schiffsbeteiligungen investierten.