13.06.2016Sonstiges

Nordcapital MS Westerbrook: Ansprüche der Anleger des insolvenzgefährdeten Schiffsfonds

Dass die wirtschaftliche Lage des Schiffsfonds Nordcapital MS Westerbrook alles andere als glänzend war, konnten die Anleger schon anhand der seit längerem ausfallenden Ausschüttungen erkennen. Angesichts des „Liquiditätssicherungskonzepts“, das eine Insolvenz des Fonds Nordcapital MS Westerbrook abwenden soll, ist das im aktuellen Geschäftsbericht 2011angekündigte „negative Betriebsergebnis für das Jahr 2012“ keine erfreuliche Entwicklung.

Welchen Erfolg die Sanierung des Nordcapital MS Westerbrook mit sich bringen wird, kann nur abgewartet werden. Anleger des Schiffsfonds, die zweifeln, ob die Beteiligung an dem Schiffsfonds „das Richtige“ war, können sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob es zu einer Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital MS Westerbrook kam.

Sanierungskonzept für Schiffsfonds wird umgesetzt

Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern der Schiffsfonds Nordcapital MS Westerbrook als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital MS Westerbrook.

Schadensersatzansprüche können verjähren

Allerdings müssen Anleger des Schiffsfonds beachten, dass Ansprüche auch verjähren können. Zwar ist die zehnjährige Höchstfrist bei dem Fonds Nordcapital MS Westerbrook angesichts des Emissionsjahrs 2005 noch einige Jahre entfernt, allerdings kann eine andere, kürzere Verjährungsfrist von Bedeutung sein. So verjähren Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung binnen drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Anleger über die Falschberatung Bescheid wussten. Hierbei können ausfallende Ausschüttungen eine Rolle spielen.

Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu