Namentlich von diesen Ereignissen betroffen sind die Emissionshäuser Conti und Nordcapital. Nordcapital hatte 2008 seinen geschlossenen Schiffsfonds Bulkerflotte 1 aufgelegt, der ein Investitionsvolumen von 500 Mio. Dollar besitzt. Der Fonds von Nordcapital Bulkerflotte 1 vercharterte gleich sieben seiner neun Schiffe an Korea Line. Conti hingegen hat zwei Bulker an die Korea Line verchartert. Anleger investierten mehrere Mio. Euro in den Schiffsfonds Conti Saphir und mehrere Mio. Euro in den Conti Selenit.
Anleger, die in die Fonds der Emissionshäuser Nordcapital und Conti investiert haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wurden Anleger von den Anlageberatern falsch oder nur unzureichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt, vor allem dem Risiko eines Totalverlusts der Einlage, dann können gegen diese Schadensersatzansprüche bestehen. Eine andere Möglichkeit der Entstehung solcher Ansprüche ist, wenn zwischen den Beratern und den Emissionshäusern eine Provision geflossen ist, sogenannte kick-backs, die dem Anleger verschwiegen wurde. Anleger der Fonds Bulkerflotte 1 von Nordcapital und Conti Saphir und Conti Selenit sollten allerdings eine mögliche Verjährung ihrer Ansprüche beachten, da bei Eintritt der Verjährung die Ansprüche gegen die Anlagevermittler nicht mehr durchgesetzt werden können.