Der Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland wurde von der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 8/11) unter die Lupe genommen. Finanztest rügt unter anderem die hohen Einstiegskosten, die 22 % des Anlagebetrags ausmachten und weitere, für die Anleger nachteilige Kostenregelungen. Weiterhin wird der hohe Fremdfinanzierungsgrad bemängelt. Ausweislich des Prospekts des Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland wurden Darlehen in Höhe von rund 25 Mio. Euro aufgenommen. Dem steht das von den Anlegern aufgebrachte Eigenkapital von 15 Mio. Euro gegenüber.
Weiterhin muss Anleger bewusst sein, dass der Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland unternehmerischen Charakter hat. Das heißt, dass dem Solarfonds wie jedem Unternehmen Risiken innewohnen, zum Beispiel das Totalverlustrisiko. Auch sind die Einkünfte, die auf der garantierten Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beruhen, nicht so unantastbar, wie die Werbung für den Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland suggeriert. Denn die Vergütung nach dem EEG stellt eine Anschubfinanzierung für Photovoltaik dar, die – wie jedes Gesetz – geändert werden kann.
Anleger des Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland, die mit ihrer Kapitalanlage nicht zufrieden sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung geklärt werden, ob Anleger des Solarfonds sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage trennen können. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler, wie z. B. kein Hinweis auf das Totalverlustrisiko, geschahen. Auch der Prospekt, in dem der Solarfonds detailliert beschrieben wird, muss gewissen Mindeststandard genügen. Anleger des Neitzel & Cie. Solarenergie 2 Deutschland sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.