13.06.2016Sonstiges

MPC Leben Plus Spezial II – Schadensersatz für Anleger

Im Jahr 2004 brachte das Emissionshaus MPC (Münchmeyer Petersen Capital) den Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus Spezial II auf den Markt. Der Fonds wurde exklusiv von der Hamburger Sparkasse (HASPA) vertrieben. Rund 15 Mio. Euro legten die Anleger in dem Lebensversicherungsfonds an. Mit diesem Geld sowie 34 Mio. Euro Fremdkapital wurden rund 500 Policen von deutschen Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen erworben. Dass die Performance des MPC Leben Plus Spezial II nicht so speziell war, wie der Name suggeriert, zeigte sich in der Folgezeit: Die Ausschüttungen entsprachen nicht den zuvor geweckten Erwartungen.

Der Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus Spezial II erhält aus den erworbenen Policen dann Geld, wenn am Ende der Vertragslaufzeit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung die angesparte Versicherungssumme fällig wird. Bei einer Kapitallebensversicherung erhält der MPC Leben Plus Spezial II einen Teil der Versicherungssumme auch dann, wenn der Versicherte vor dem Ende der Vertragslaufzeit verstirbt. Auch profitiert der Lebensversicherungsfonds von Überschussanteilen und Schlussgewinnen. Seit der Finanzkrise 2008 fallen die Überschussanteile und Schlussgewinne allerdings nicht mehr wie ursprünglich angenommen aus. Für die Anleger des MPC Leben Plus Spezial II bedeutete das, dass sie geringere Ausschüttungen erhielten, als bei Anlagestart angenommen. Wie sich die Ausschüttungen in Zukunft gestalten werden, bleibt abzuwarten.

Anleger des MPC Leben Plus Spezial II, die mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage nicht zufrieden sind, können erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. So kann geklärt werden, ob es Anlegern möglich ist, sich verlustfrei von ihrer Beteiligung am MPC Leben Plus Spezial II zu trennen. Um dies zu erreichen, kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch überprüft werden. Häufig ist bei der Anlageberatung zu bemängeln, dass diese fehlerhaft war, weil sie nicht anleger- und anlagegerecht war.

Zu den Fehlern, die oft zu beanstanden sind, gehört die unzureichende Aufklärung der Anleger über die Risiken, die mit der Investition in einen Lebensversicherungsfonds einhergehen. So wiesen nicht alle Bankberater Anleger darauf hin, dass ein Lebensversicherungsfonds unternehmerischen Charakter hat und dass dem Fonds dementsprechend Risiken – wie beispielsweise das Totalverlustrisiko – innewohnen. Dabei widerspricht dieses Totalverlustrisiko dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge. Zudem muss geprüft werden, ob die Berater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die die Anleger des MPC Leben Plus Spezial II aufgeklärt werden mussten.

Anleger, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung nicht in Ordnung war, weil solche oder ähnliche Versäumnisse auftraten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Sollte sich erweisen, dass ein Falschberatung vorlag, bestehen für Anleger des MPC Leben Plus Spezial II gute Chancen, dass sie sich von ihren Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Dann ist es Anleger möglich, vor dem Ende der Vertragslaufzeit, die bis ins Jahr 2017 andauert, aus dem MPC Leben Plus Spezial II auszusteigen.


AKTUELL: 04.12.2012 – MPC rechnet mit erheblichen Verlusten für Anleger

Die Anzeichen mehren sich, dass die verschiedenen Fonds der MPC Renditefonds Leben Plus-Serie am Ende deren Anleger Verluste bescheren werden. Von Seiten der Fonds wurde bekannt gegeben, dass wohl keiner der MPC Lebensversicherungsfonds das von den Anlegern investierte Geld zurückzahlen wird können und dass Verlust von bis zu einem Drittel und mehr zu befürchten sind.