13.06.2016Sonstiges

MPC Leben plus spezial V: Welche Ansprüche haben Anleger, wenn sie nicht die „richtige“ Kapitalanlage haben?

Eine Kapitalanlage die in deutsche Kapitallebensversicherungen investiert, lässt an Sicherheit und an eine durch die „Garantieverzinsung“ gewährleistetet Rendite denken. Dies spiegelt sich auch in den Werbeunterlagen des MPC Rendite-Fonds Leben Plus spezial V wider. Diese Argumente spielten auch bei der Vermittlung an Sparkassen-Kunden und weitere Anleger eine Rolle. Bei der geschlossenen Beteiligung handelt es sich um den zweitjüngsten Fonds aus der MPC Leben plus spezial-Serie.

Dass eine Investition in Lebensversicherungen dennoch keine Garantie für eine reibungslose Entwicklung einer Kapitalanlage ist, mussten die Anleger des Fonds MPC Leben plus spezial V bereits feststellen. Denn es handelt sich bei dem Fonds um eine Kommanditgesellschaft mitsamt der unternehmerischen Risiken und nicht um eine Kapitalanlage für Anleger, die Sicherheit bzw. absolut verlässliche Renditen suchten.

Ansatzpunkt Anlageberatung

Doch was können Anleger unternehmen, wenn sie sich an die Anpreisungen in der Anlageberatung zurückdenken und sich nun fragen, ob mit der Beteiligung am Lebensversicherungsfonds MPC Leben plus spezial V überhaupt die „richtige“ Kapitalanlage haben? Denn nicht jeder Anleger ist bereit, unternehmerische Risiken zu tragen. Wenn Anleger solche Zweifel hegen, dann sollte die Anlageberatung rechtlich überprüft werden. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss bestimmten, von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen genügen. Und nicht jedes Anlageberatungsgespräch verlief fehlerfrei.

Spricht eine Sparkasse oder Bank eine Anlageempfehlung aus, so muss sich diese an den Wünschen des Kunden orientieren. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die – passenderweise empfohlene - Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen ein umfassendes Bild der Kapitalanlage zeichnen. Hierzu zählen auch jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken zu benennen.

Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum.. Wenn Anleger des Lebensversicherungsfonds MPC Leben plus spezial V das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ausgelotet werden, welche rechtlichen Optionen den Anlegern offen stehen.